Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt
Wir beraten Betroffene, deren Bezugspersonen, Freunde und Bekannte, als auch Fachkräfte aus allen Bereichen, wie z.B. KiTas, Schulen oder Pflegepersonal
Sexuelle Belästigungen umfassen vielfältige Formen und Situationen, in denen Personen aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert und herabgewürdigt werden. Insbesondere Frauen und Mädchen werden in ihrem Leben in unterschiedlichen Situationen mit sexueller Belästigung konfrontiert: in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Festen und Partys, am Arbeitsplatz, in Institutionen oder im digitalen Raum. Die Beratungsstelle hat mit finanzieller Unterstützung der Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt eine Broschüre zum Thema Sexuelle Belästigung herausgegeben, die die verschiedenen Aspekte aufgreift und Handlungsmöglichkeiten benennt:
👉https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschure_sex-Belastigung.pdf
Die Broschüre zum Thema Vergewaltigung richtet sich an Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.
In der Broschüre werden Hinweise zum Erleben der Betroffenen und zu möglichen Reaktionen nach einer Vergewaltigung gegeben. Erklärungen dazu, was ein Trauma ist und welche Folgen dies haben kann, folgen in weiteren Kapiteln. Erklärt wird auch, wie Mythen und Vorurteile zum Thema die Betroffenen belasten können und welche Unterstützung das soziale Umfeld bieten kann.
Ergänzt wird dies durch kurze statistische und rechtliche Hinweise, wichtige Informationen zur medizinischen Akutversorgung und Befunddokumentation sowie zum Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung in Strafverfahren.
Sie kann auf unsrer Webseite eingesehen und herutergeladen werden:
👉https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/03/Vergewaltigungsbroschuere2024.pdf
Die Beratungsstelle gibt neben ihrem umfangreichen Beratungs- und Präventionsangebot eine Reihe von Materialien heraus. Teilweise werden diese gemeinsam mit Kooperationspartner*innen publiziert. Die Materialien sind auf der Homepage eingestellt und auch gedruckt verfügbar. Im Juli und August 2024 werden wir jede Woche eine Broschüre oder das Material zu bestimmten Themen vorstellen:
Informationen zum Angebot und Erreichbarkeit der Beratungsstelle: Flyer, Plakate, Karten, Angebotsbroschüre und Jahresbericht
Flyer und Plakat
Ein Flyer gibt einen Überblick zu den Angeboten und Zielgruppen der Beratungsstelle.
Für Institutionen und Interessierte gibt es zusätzlich Plakate in unterschiedlichen Größen.
Karten
Neben dem Flyer gibt es kleine Karten im handlichen DIN A7 Format mit den Erreichbarkeiten der Beratungsstellen. Sie lassen sich im Portemonnaie, Hand oder kleinen Taschen gut mitnehmen und sind im Bedarfsfall schnell zu Hand.
Angebotsbroschüre
Eine DIN A 5 Broschüre informiert ausführlich über die verschiedenen Angebote, Materialien und Projekte der Beratungsstelle
Jahresbericht
Jedes Jahr wird ein zusammenfassender Bericht über die Schwerpunkte des Vorjahres erstellt. Aktueller Bericht:
sämtliche Informationen zum Angebot und Erreichbarkeit der Beratungsstelle können Sie hier einsehen und herunterladen:
👉 https://beratung-bonn.de/informationen-und-broschueren/
Im aktuellen Newsletter des Arbeitskreises Opferschutz geht es unter anderem um folgende interessanten Themen:
👉 Neue zentrale Anlaufstelle für Beschwerden über Online-Dienste
👉 Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
👉Studie und Befragung: „Lebenslagen von LSBTIQ“ in NRW
👉 Stellenausschreibungen von Korallenriff
sowie weitere Fortbildungsangebote, Onlineportale oder Podcasts
Der Newsletter ist auf unserer Webseite unter "Aktuelles" einzusehen.
Wir trauern mit der theaterpädagogischen werkstatt um ihre Gründerin Anna Pallas
Ein großes Herz für Kinder, für Gerechtigkeit und Selbstbestimmung, für Mut, Hoffnung und Zuversicht, kreativ, positiv, strahlend, energievoll, begeisternd, das kommt uns in den Sinn, wenn wir an Anna denken.
Vor 30 Jahren gründete Anna Pallas zusammen mit Reinhard Gesse die theaterpädagogische werkstatt. Mit ihrem ersten und bis heute so unendlich wirksamen Programm „Mein Körper gehört mir“ wurden bis heute mehr als zwei
Millionen Kinder erreicht. In 25 Jahren bereichernden Jahre in Kooperation mit der
theaterpädagogischen werkstatt durften wir Anna und ihre Kolleg*innen kennen lernen und erleben und von ihren großartigen Ideen profitieren.
„Mein Körper gehört mir“ ist für uns eine der nachhaltigsten und wirksamsten Programme, um Kindern Selbstvertrauen zu geben und sie stark zu machen. Anna hat mit diesem Stück einen Weg gefunden, ein schwieriges Thema Kindern und Erwachsenen altersgerecht, interaktiv und selbstbestimmt nahe zu bringen und positive und hoffnungsvolle Lösungen zu finden. Sie hat ein Lebenswerk geschaffen, das nachwirkt und unzähligen Kindern und Familien damit geholfen. Ihre Arbeit wird weitergehen, als Mensch ist sie unersetzlich. Wir wünschen den Kolleg*innen der theaterpädagogischen werkstatt und vor allem der Familie in dieser Zeit viel Kraft.
Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums unserer Beratungsstelle im September
möchten wir zurückblicken auf eine arbeitsintensive, aber auch sehr bereichernde Zeit. Unser Dank gilt vor allem den Betroffenen, die den Mut und das Vertrauen hatten, sich zu öffnen und sich Unterstützung für unterschiedliche Anliegen zu suchen.
Gerne würden wir die Entwicklung der Beratungsstelle und die Debatte um Sexualisierte Gewalt reflektieren und Wünsche für die Zukunft formulieren. Dabei bitten wir Sie um Unterstützung. Wenn Sie möchten, können Sie mit kurzen Statements die Kampagne begleiten. Wir bitten Sie dazu um Beantwortung von zwei Fragen. Eine Auswahl der Rückmeldungen wird in die Kampagne eingehen.
Über folgenden Link gelangen Sie auf die jeweilige Seite der Umfrage:
👉https://beratung-bonn.de/40-jahre-beratungsstelle-gegen-sexualisierte-gewalt/
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Frau mit Behinderungen vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin!
Die Berlinerin hatte 2020 ihren Vorgesetzten in einer Werkstatt für behinderte Menschen wegen sexueller Belästigung angezeigt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil die Klägerin wegen ihrer kognitiven Beeinträchtigung angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen. Gegen diese Entscheidung hat sie sich vor Gericht gewehrt und jetzt Recht bekommen!
Die komplette Pressemitteilung: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/pm/pressemitteilung-erfolgreiche-verfassungsbeschwerde-einer-frau-mit-behinderungen-vor-dem-landesverfassungsgerichtshof-berlin.html
Gewalthilfegesetz und sofortige Anhebung der laufenden Förderungen jetzt!
Fachberatungsstellen weisen angesichts der ständig steigenden Zahlen an Gewalt gegen Frauen und dem zunehmenden Bedarf an Hilfe auf die prekäre Situation der Beratungsstellen hin. Die Einrichtungen werden als „freiwillige Leistung“ nur anteilig öffentlich finanziert und können den enormen Umfang der erforderlichen Eigenmittel nicht mehr aufbringen. Betroffene müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen, es droht Stellenabbau oder sogar die Schließung von Einrichtungen. Mit einem Appell an Bundes- und Landesregierungen machen die Fachstellen auf die Notwendigkeit der zügigen Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes sowie auf die sofortige Anhebung der öffentlichen Förderungen aufmerksam. Mit einer Mahnwache und einem Appell an die Landesregierung, geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Frauen zu ergreifen und die Frauenhilfestruktur auskömmlich zu finanzieren, haben die landesweiten Verbände am 20.6. 2024 vor dem Landtag protestiert. Eine weitere Mahnwache vor dem Landtag ist für den 1. Juli von 09:30 bis 13:00 Uhr auf der Landtagswiese unter dem Motto „Feminizide stoppen“ geplant.
Zur Pressemitteilung: 👉https://beratung-bonn.de/gewalthilfegesetz-und-sofortige-anhebung-der-laufenden-foerderungen-jetzt/
Über 300 Organisationen fordern zum Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen: Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern
In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident*innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Kurz vor deren Treffen fordert das Bündnis den Bundeskanzler und die Ministerpräsident*innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen.
Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen während ihrer gemeinsamen Tagung über eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren diskutieren. Das Bundesinnenministerium wird einen Sachstandsbericht zu einem Prüfauftrag vorlegen, der bei Bund-Länder-Beratungen im November 2023 beschlossen wurde.
Die Organisationen warnen vor der Auslagerung von Asylverfahren. Bisherige Versuche zeigen, dass sie zu mehr Leid bei den Betroffenen und Menschenrechtsverletzungen führen, nicht funktionieren und extrem teuer sind. Eine zukunftsfähige Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für die Menschenrechte für alle, so das Bündnis.
Das Bündnis wurde initiiert von PRO ASYL, dem Paritätischen Gesamtverband, Ärzte ohne Grenzen, Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Amnesty International. Der offene Brief mit den unterzeichnenden Organisationen ist auf unserer Webseite zu finden.
👉www.beratung-bonn.de
Im aktuellen Newsletter des Arbeitskreises Opferschutz geht es unter anderem um folgende interessanten Themen:
👉 Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
👉 Fonds "Tilda gegen geschlechtsspezifische Gewalt“
👉 Interkulturelle Präventionsbroschüre „Wie kann ich mein Kind schützen an“ für Eltern mit
und ohne Migrationshintergrund
👉 Onlinetagung: NRW vernetzt sich! Gewaltschutz verbessern für Frauen mit Behinderung
sowie weitere Fortbildungsangebote, Onlineportale oder Podcasts
Der Newsletter ist auf unserer Webseite unter "Aktuelles" einzusehen.
Der Arbeitskreis Opferschutz Bonn-Rhein-Sieg hat mit finanzieller Unterstützung der Dr. Axe-Stiftung das seit 2008 herausgegebene Opferhilfehandbuch für die Region grundlegend überarbeitet und aktuell in vierter Auflage neu herausgegeben.
Das Opferhilfehandbuch erleichtert die Suche nach unterschiedlichen Anlaufstellen für Betroffene und Zeug*innen traumatischer Erlebnisse sowie für deren Angehörige, indem es die vielfältigen Institutionen und ihre Angebote in gebündelter und übersichtlicher Form, geordnet nach Themenbereichen und Zielgruppen zusammenfasst.
Das Handbuch gibt einen Überblick zu Einrichtungen, die im Notfall zu erreichen sind sowie zu allgemeinen und spezialisierten Hilfen zum Thema Opferschutz, sexualisierte und häusliche Gewalt und unterschiedlichen Formen von Traumatisierungen. Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche ihre Eltern werden ebenso aufgeführt, wie medizinische Hilfen, Angebote für ältere Menschen, Hilfen im Kontext von Flucht und Migration oder soziale Dienste. Gleichfalls einbezogen sind spezielle Maßnahmen und Kampagnen, die in der Region angeboten werden, wie die Psychosoziale Prozessbegleitung, die Anonyme Spurensicherung oder die Kampagne „Luisa ist hier“.
Das Handbuch gibt auch einen Überblick zu überregionalen Hilfen, Onlineangeboten, finanziellen und rechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Netzwerke in der Region und die Opferschutzbeauftrage des Landes NRW werden zusätzlich vorgestellt. Ein kurzer Überblick zu grundlegenden Opferrechten schließt das Opferhilfehandbuch ab.
👉https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/06/Opferhilfehandbuch2024.pdf
Die Beratungsstelle wird oftmals von Medien gefragt, wie Betroffene sich in Fällen sexueller Belästigung verhalten oder schützen können. Einige Möglichkeiten sind auf der Homepage und der spezialisierten Broschüre der Beratungsstelle aufgezeigt. Grundsätzlich sollte aber die Frage anders lauten: Nicht die Betroffenen sollten ihr Verhalten ändern oder bestimmte Orte meiden, sondern der Schutzes vor Gewalt und die Sanktionierung der Taten sollte im Fokus stehen.
Im sozialen Umfeld ist es dabei wichtig, die Gefühle der Betroffenen ernst zu nehmen und die sexuelle Belästigung nicht zu bagatellisieren. Zuhören, Solidarität zeigen und Hilfe anbieten bzw. danach zu fragen, was helfen würde, sind einfache, aber u.U. sehr wirksame Verhaltensweisen für Freund*innen, Kolleg*innen und Bekannte.
Institutionen und Veranstalter*innen sollten Schutzkonzepte und konkrete Maßnahmen entwickeln, um ihre Einrichtungen zu sichereren Orten zu machen. Ein Konzept gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung sollte als Qualitätsmerkmal einer Stadt, einer Institution oder Veranstaltung gewertet werden und als ein Beitrag zu einem respektvollen und grenzachtenden Umgang miteinander.
Arbeitgeber*innen haben die Pflicht durch präventive Maßnahmen und Informationen auf die Verhinderung sexueller Belästigung hinzuwirken. Außerdem müssen sie Beschwerdestellen einrichten und alle Beschäftigten über diese informieren. Im Falle von sexueller Belästigung müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten (§ 12 AGG).
Es soll erreicht werden, dass an vielen Orten und auf unterschiedlichen Ebenen eine Haltung eingenommen wird, die die Rechte von Frauen und Mädchen schützt, sie unterstützt und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einfordert und durchsetzt.
👉Weitere Informationen und Hinweise: https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschure_sex-Belastigung.pdf
Die Auswirkungen sexueller Belästigung sind je nach Art, Intensität und Dauer unterschiedlich und können für Betroffene gravierend und mit gesundheitlichen und beruflichen Einschränkungen verbunden sein. Häufig wird von Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen, Unruhe-/Angstgefühlen, Niedergeschlagenheit bis hin zu Depressionen, dem Gefühl von Wertlosigkeit, Einsamkeitsgefühlen und Ohnmacht berichtet. Viele Betroffene leiden auch unter Scham- und Schuldgefühlen oder sind wütend, dass sie nicht so reagieren konnten, wie sie das von sich erwartet hätten. Denn oftmals sind die eigenen Vorstellungen darüber, wie man in einer solchen Situation reagieren könnte und die tatsächlichen Gefühle und Handlungsmöglichkeiten bei einem Übergriff nicht in Übereinstimmung zu bringen. Sexuelle Übergriffe sind jedoch psychische Ausnahmesituationen, in denen die Betroffenen oft nicht bewusst und planvoll handeln können. Menschen reagieren in bedrohlichen Situationen je nach individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen instinktiv. Viele können sich nicht körperlich oder verbal wehren oder vermeiden eine Konfrontation. Dies wird noch verstärkt, wenn das soziale Umfeld keine Unterstützung bietet und die Erlebnisse bagatellisiert oder nicht ernst nimmt. Es ist wichtig zu wissen, dass jeder Mensch in einer Ausnahmesituation so reagiert, wie es ihm möglich ist. Der sexuelle Übergriff, die Belästigung ist zu verurteilen, die Reaktion der Betroffenen spielt dabei keine Rolle. Die Verantwortung liegt bei den Täter*innen und denjenigen, die sexuelle Belästigungen nicht ernst nehmen und tolerieren.
👉Weitere Informationen und Hinweise auf Beratung: https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschure_sex-Belastigung.pdf
Was versteht man unter sexueller Belästigung?
Sexuelle Belästigungen umfassen alle vielfältige Formen und Situationen, in denen Personen aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert und herabgewürdigt werden. Dazu gehören z.B. taxierende Blicke, anzügliche Bemerkungen, der Griff ans Knie oder an den Po, aber auch das unerwünschte Zusenden von Dateien mit sexualisiertem Inhalt.
Sexuelle Übergriffe durch körperliche Berührungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verletzen, sind eine Straftat (§ 184i StGB).
Auch bei sexueller Belästigung mittels digitaler Medien liegen oftmals verschiedene Straftatbestände vor, die juristisch abgeklärt werden sollten.
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz umfassen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mehr Handlungen als das Strafgesetzbuch und beziehen als „unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten“ z.B. auch Bemerkungen sexuellen Inhalts die die Würde der Person verletzen, mit ein.
Insbesondere Frauen und Mädchen werden in ihrem Leben in unterschiedlichen Situationen mit sexueller Belästigung konfrontiert: in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Festen und Partys, am Arbeitsplatz, in Institutionen oder im digitalen Raum. Das hohe Ausmaß und das alltägliche Erleben von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen sind durch nationale und europäische repräsentative Studien belegt.
Sexuelle Belästigungen sind Ausdruck und Demonstrationen von Macht und mit dem Ziel der Demütigung, Herabsetzung oder Ausbeutung einer anderen Person. Sexuelle Belästigungen sind nicht hinzunehmen und die Folgen können schwerwiegend sein. Daher sind alle in der Verantwortung, dagegen vorzugehen, Haltung zu zeigen und Betroffene zu unterstützen. Hilfe und Beratung gibt es in der Beratungsstelle.
Weitere Informationen:
�https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschure_sex-Belastigung.pdf
Sexualisierte Übergriffe, die unter Einsatz digitaler Medien ausgeübt werden oder im digitalen Raum stattfinden, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen, nennt man digitale Gewalt. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Formen, wie die Zusendung von sexualisierten Bildern oder Filmen, die Veröffentlichung intimer Bilder, Verbreiten von Gerüchten oder Bedrohungen, Erpressungen und Verfolgung auf social media Plattformen, der Einsatz technischer Mitteln beim Stalking bis hin zu Missbrauchsdarstellungen im Netz. Die Verbreitung ist immens und nimmt immer mehr zu. Betroffene reagieren häufig mit Angst, Hilflosigkeit, sozialem und digitalem Rückzug und psychosomatischen Beschwerden bis hin zu Erkrankungen, und Arbeitsunfähigkeit. Oftmals kennen Betroffene vorhandene Hilfsangebote nicht oder sie trauen sich nicht, sich Unterstützung zu holen.
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt hat auf Ihrer Homepage in einer gesonderten Rubrik Informationen zum Thema Digitale Gewalt zusammengefasst, die auch Hilfsmöglichkeiten und Tipps beinhalten. Dort sind auch zwei Informationsblätter für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene und Fachkräfte eingestellt:
https://beratung-bonn.de/themen/digitale-gewalt/
Betroffene, Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte können sich zudem für eine Beratung an die Beratungsstelle wenden.
Kampagne „Luisa ist hier!“ bei Rhein-in Flammen🎉 am 4. Mai in Bonn
Luisa ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot bei Veranstaltungen, öffentlichen Angeboten und in Kneipen, Clubs und Restaurants, das es ermöglicht, aus unangenehmen Situationen herauszukommen, ohne sich dabei erklären zu müssen.
Mit der Frage „Ist Luisa hier?“ können sich Personen an das Personal der jeweiligen Veranstaltung oder Einrichtung wenden und bekommen unmittelbar und diskret Hilfe. Das geschulte Personal bietet den Betroffenen die Unterstützung an, die individuell in der jeweiligen Situation gewünscht ist. Dieses Angebot bietet ein Gefühl der Sicherheit und gibt gleichzeitig das Signal, dass übergriffiges Verhalten bei der Veranstaltung keinen Platz hat.
Die Kampagne wird auch in diesem Jahr wieder bei Rhein-in Flammen am 4. Mai in Bonn eingesetzt. Darauf wird mit großen Bannern und mit digitalen Einblendungen auf den Bildschirmen hingewiesen. Auf dem Gelände sind zudem ansprechbare Personen mit Luisabuttons unterwegs.
Hintergrund:
Die Kampagne „Luisa ist hier!“ wurde vom Frauen-Notruf in Münster entwickelt und wird landes- und bundesweit in vielen Städten durchgeführt. In Bonn wird das Projekt vom Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg angeboten und von der Gleichstellungsstelle Bonn und der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt organisiert. Neben Gaststätten und Kneipen wird die Luisakampagne bei einigen Veranstaltungen und Festen eingesetzt, so z.B. im Karneval oder im Bereich der Uni- und Fakultätsfeste.
Weitere Informationen und Kontakt:👉 https://beratung-bonn.de/projekte/luisakampagne/
Print on Demand Ausstellung: Gemeinsam gegen Sexismus
Das bundesweite Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat eine kostenlose Print on Demand-Ausstellung konzipiert, die von interessierten Institutionen und Organisationen bestellt werden kann. Bei Bestellung der Ausstellung erhält man Zugang zu den Materialien sowie Hinweise zum Aufbau. Es gibt auch eine Hörfassung mittels QR-Codes und eine Version in leichter Sprache ist in Vorbereitung.
Die Ausstellung besteht aus 12 Ausstellungsplakaten im Format DIN A0 und wurde am 15. April von Bundesfrauenministerin und Schirmherrin des Bündnisses, Lisa Paus in den Räumen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eröffnet.
Die Ausstellung bietet vielfältige Informationen zum Thema Sexismus und Hinweise und Tipps, wie diesem im Alltag entgegengewirkt werden kann.
Schwerpunkte der Ausstellung sind Alltagssexismus, Sexismus am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum sowie in Kultur und Medien. Das Thema Intersektionalität wird ebenfalls aufgegriffen.
Nähere Informationen gibt es hier: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/jetzt-bestellen-print-on-demand-ausstellung-gemeinsam-gegen-sexismus/
Opfer von Straftaten, die als Zeug*innen bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, sind oftmals verunsichert, weil sie mit den Abläufen und Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens nicht vertraut sind. Um diese Situation zu erleichtern, hat seit dem 1.1.2017 jeder und jede Verletzte einer Straftat das Recht, die Unterstützung einer Psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. In bestimmten Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beiordnung durch das Gericht. Die Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung ist es, die Abläufe des Strafverfahrens durch altersgerechte Informationen zu erklären, die Betroffenen mit den Rechten und Pflichten von Zeug*innen vertraut zu machen, Bewältigungsstrategien bei möglichen Belastungen und Ängsten zu entwickeln und weitergehende Hilfsangebote zu vermitteln.
Für den Landgerichtsbezirk Bonn gibt es ein Netzwerk von speziell für diesen Tätigkeitsbereich ausgebildeten und anerkannten Psychosozialen Prozessbegleitern und –begleiterinnen aus unterschiedlichen Institutionen.
Um die Suche nach einer Begleitung zu erleichtern gibt das Netzwerk einen Flyer mit den Erreichbarkeiten der Personen mit ihren speziellen Zuständigkeiten erstellt.
Dieser Flyer wurde mit den Daten neu zertifizierter Prozessbegleiter*innen aktualisiert. In gedruckter Form ist er in der Beratungsstelle erhältlich und auf unserer Webseite eingestellt.
👉https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/04/Psych_Prozessbegl_A6_Klappkarte.pdf
Weitere Informationen über die Psychosoziale Prozessbegleitung finden Sie hier:
👉 http://www.prozessbegleitung.nrw.de/
Im aktuellen Newsletter des Arbeitskreises Opferschutz geht es unter anderem um folgende interessante Themen:
👉 Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als wichtiger Schritt zum Online-Schutz von Minderjährigen
👉 Neuer Flyer des BFF mit Informationen und Hilfe für Leitungs- und Führungskräfte zum Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
👉 Erklärvideo für pädagogische Fachkräfte zum Thema Cybergrooming
👉 Weiterbildung "Partnerschaftsgewalt und die Auswirkungen auf Kinder" der
Kinderschutzentren
sowie weitere Fortbildungsangebote, Onlineportale oder Podcasts
Der Newsletter ist auf unserer Webseite unter "Aktuelles" einzusehen.
Die Beratungsstelle hat ihre Informationskarten neu aufgelegt. Die kleinen Karten im handlichen DIN A7 Format informieren über die Erreichbarkeiten der Beratungsstellen. Sie lassen sich im Portemonnaie, Hand oder kleinen Taschen gut mitnehmen und sind im Bedarfsfall schnell zu Hand. Die Karten sind in der Beratungsstelle in gedruckter Form vorrätig und auf der Homepage eingestellt:
👉https://beratung-bonn.de/informationskarten-neu-aufgelegt/
Broschüre zum Thema Vergewaltigung sensibilisiert für die Situation der Betroffenen
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Bonn hat ihre Broschüre zum Thema Vergewaltigung überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre richtet sich an Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte. Die Beratungsstelle möchte mit der Publikation für die Situation der Betroffenen sensibilisieren und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzeigen.
Die Broschüre ist in gedruckter Form kostenlos in der Beratungsstelle erhältlich oder kann auf der Homepage heruntergeladen werden.
�https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/03/Vergewaltigungsbroschuere2024.pdf
Beratungsstelle veröffentlicht den Jahresbericht 2023
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt hat aktuell den Jahresbericht mit den Schwerpunkten im Jahr 2023 veröffentlicht. Die Anfragen nach Beratung und Prävention sind seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau und im Jahr 2023 noch einmal um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2023 fanden 2665 telefonische und persönliche Beratungen für 507 Personen statt.
Neben den Beratungsangeboten und Begleitungen hat die Beratungsstelle die Präventions-und Öffentlichkeitsarbeit sowie die digitalen Informationsangebote im Jahr 2023 weiter ausgebaut. Mit Fortbildungen, Vorträgen, Podcastreihen, Informationsfilmen und Kampagnen werden Fachkräfte, Institutionen und die Öffentlichkeit für die Belange von Betroffenen sexualisierter Gewalt sensibilisiert. Der Jahresbericht und die dazugehörige Pressemitteilung ist auf der Homepage der Beratungsstelle eingestellt.
Veranstaltung am Bonner Landgericht Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Neue Begehungsformen – Klischees und Vorurteile – Wichtige Ansprechpartner
Das Landgericht Bonn veranstaltet am Donnerstag, den 18. April um 18 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die mit Klischees und Vorurteilen aufräumen soll.
Auf dem Podium: Prof. Dr. Karla Verlinden, Katholische Hochschule NRW
Dr. Volker Kunkel, Vorsitzender des Jugendschwurgerichts LG Bonn
Judith Jakob, Staatsanwaltschaft Bonn.
Die Beratungsstelle wird mit einem Infostand vor Ort sein.
Anmeldung unter [email protected]
Letzte Woche vor dem Landtag: Die Landesverbände der Frauen-Notrufe, Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser machen auf ihre Finanznot aufmerksam und fordern das Land zum Handeln auf!
Düsseldorf: #FEMpörung vor dem Landtag - Frauenberatungsstellen in Finanznot - Ddorf-Aktuell - Internetzeitung Düsseldorf Konsens in der Politik und der Gesellschaft ist, dass die Beratung von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, eine sehr wichtige Aufgabe ist. Alle
Zum Internationalen Frauentag brauchen wie weder Blumen noch schöne Worte, sondern endlich mal Taten und konsequentes Handeln.
vor dem Landtag NRW
Der Gleichstellungsausschuss tagt - Die Frauenhilfeeinrichtungen sind am Limit
Es muss mehr Geld ins Hilfesystem!
„Zum Internationalen Frauentag: Jetzt handeln! Hilfen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt brauchen eine verlässliche Grundlage!
Seit über 110 Jahren ist am 8. März der internationale Frauentag, an dem für gleiche Rechte, bessere Arbeitsbedingungen, gegen Diskriminierung und für bessere Lebensbedingungen von Frauen eingetreten wird. Weltweit finden an diesem Tag Aktionen, Demonstrationen und Veranstaltungen statt, die vielfältige Themen aufgreifen. Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt setzt sich seit vierzig Jahren für das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ein und bietet ein vielfältiges Angebot aus Beratung und Prävention für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte in Fällen sexualisierter Gewalt. Am 8. März beteiligt sich die Beratungsstelle beim Veranstaltungstag der Gleichstellungsstelle Bonn im Bonner Stadthaus und informiert dort über ihr Angebot:
👉https://www.bonn.de/veranstaltungskalender/veranstaltungen/hauptkalender/eigene-veranstaltungen/gleichstellungsstelle/internationaler-frauentag.php
Schutz und Hilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt wird von Frauennotrufen, Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern im Land NRW mit viel Engagement und vielfältigen Angeboten organisiert und umgesetzt, allerdings ohne verlässliche und garantierte Finanzierung.
Angesichts des 8. Märzes macht die Fraueninfrastruktur auf die prekäre Situation der Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser aufmerksam. Mit einem Appell an das Land NRW fordern die Einrichtungen Politik und Verwaltung zum Handeln auf, denn aufgrund gestiegener Kosten sind viele Einrichtungen in ihrer Existenz gefährdet.
Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und die Gewährleistung von Schutz und Hilfe wird nicht durch schöne Reden am 8. März gewährleistet. Es ist Zeit zu Handeln!“
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