PFO Rechtsanwälte PartmbB

PFO Rechtsanwälte PartmbB

Wir sind eine mittelständische, auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Stan

Als starker Partner auf dem Gebiet des (internationalen) Wirtschaftsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts sind wir auf Ihrer Seite. Individuelle Beratung, Vertragsgestaltung, und Prozessvertretung sind unsere Stärken, auf die Sie bauen können.

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 11/08/2023

Wir freuen uns sehr und sind 🎉 stolz darauf, dass wir auf eine durchschnittliche Mitarbeiterzugehörigkeit von über 10 Jahren 🎉 blicken können. Ein bemerkenswerter Meilenstein, besonders angesichts der vielen jungen Talente, die bei uns ihre Karriere gestartet haben und naturgemäß noch nicht so viele Berufsjahre verzeichnen können.

Unser Team ist das Herzstück unserer Kanzlei und der Schlüssel zu unserem kontinuierlichen Erfolg. Die Tatsache, dass so viele unserer Kolleginnen und Kollegen sich dazu entschieden haben, langfristig bei uns zu bleiben, unterstreicht die enge Verbundenheit und die hochgeschätzte Zusammenarbeit, die bei PFO herrscht.

Auf dem Foto ist Monika Killinger zusammen mit Dr. Stefan Oppermann, die uns alle mit ihrem beeindruckenden Engagement und vor allem mit Ihrer Loyalität inspiriert. Moni ist das lebende Beispiel für unsere Unternehmenskultur und den Teamgeist, den wir bei PFO fördern. Nächstes Jahr kann sie auf stolze 30 Jahre bei PFO zurückblicken! 🎊

Wir danken und feiern unsere Teammitgliedern, die dazu beitragen, PFO zu dem zu machen, was es heute ist – eine Kanzlei, die auf Kompetenz, Vertrauen und langanhaltenden Beziehungen aufbaut.

So blicken wir gemeinsam optimistisch in die Zukunft und freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre bei PFO!




Foto © PFO Rechtsanwälte & Steuerberater

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 28/07/2023

Nun schon zum zweiten Mal in Folge haben wir am 25. Juli 2023 beim 🏃‍♀️ B2Run in Nürnberg teilgenommen. Auch dieses Jahr fand das Event wieder rund um das Max-Morlock-Stadion statt. Unsere motivierten Läuferinnen und Läufer gaben alles und zeigten beeindruckende Ausdauer und Ehrgeiz auf der Strecke. 🏃‍♀️

Vielen Dank an alle, die an diesem Erfolg beteiligt waren, sei es als Läufer/Läuferin oder als unterstützende, fahnenschwenkende Fans. Jeder hat unser Kanzlei-Team hervorragend repräsentiert und gezeigt, dass wir auch sportlich eine Top-Performance abliefern können! Gemeinsam haben wir bewiesen, dass wir nicht nur als Experten in Rechtsfragen, sondern auch als Team unschlagbar sind!🏅

Fotos © PFO Rechtsanwälte

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 24/07/2023

🏔️💼 Betriebsausflug voller Freude und Naturgenuss nach Garmisch-Partenkirchen! 🌲🌞

Vom 21.-22. Juli 2023 hatten wir das Privileg, gemeinsam 2 Tage inmitten der atemberaubenden bayerischen Alpen zu verbringen. Unsere Reise begann mit Vorfreude und Teamgeist, als wir uns früh morgens auf den Weg machten. Die Aussicht auf eine abenteuerliche und gleichzeitig entspannende Zeit machte die gesamte Gruppe schon während der Busfahrt euphorisch.

In Garmisch-Partenkirchen wurden wir von der wunderbaren Bergwelt empfangen. Unsere Aktivitäten waren so vielfältig wie die Landschaft selbst: Wir wanderten auf dem Eckbauer mit Blick auf das Wettersteinmassiv und des Karwendelgebirges und kehrten anschließend in den Berggasthof Eckbauer ein, genossen ein hervorragendes Abendessen in Akram's Restaurant und liefen am nächsten Morgen durch die spektakuläre und atemberaubende Partnachklamm. Eine lustige Fahrt mit der Sommerrodelbahn rundete das Programm ab.

Was diesen Ausflug jedoch ganz besonders machte, war die unglaubliche Stimmung innerhalb des PFO-Teams.

Insgesamt war unser Betriebsausflug nach Garmisch-Partenkirchen ein unvergessliches Erlebnis, das uns allen neue Energie gegeben hat. Wir sind bereit, mit frischem Elan in unsere beruflichen Herausforderungen zu starten und freuen uns schon jetzt auf das nächste gemeinsame Abenteuer!

Fotos © PFO-Rechtsanwälte

19/06/2023

🌟 Neue Polo Shirts der Kanzlei PFO Pöhlmann, Früchtl, Oppermann Rechtsanwälte 🌟

Gestern hatten wir das Vergnügen, unsere brandneuen Polo-Shirts bei einem aufregenden Golfturnier zu erproben und zu testen. Es war eine großartige Gelegenheit, die Kombination von Stil, Komfort und Funktionalität unserer neuen Polo Shirts zu erleben.

Die Shirts sind nicht nur optisch ansprechend, sondern auch aus hochwertigen Materialien gefertigt, die Bewegungsfreiheit und Atmungsaktivität gewährleisten. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass sie sowohl im Büro als auch bei sportlichen Aktivitäten einen professionellen und dennoch entspannten Look bieten.

Aber das ist noch nicht alles! Zusätzlich wurden Polo Shirts für die Herrenmannschaft II des Golfclub Erlangen entworfen. Und auch diese wurden bereits im Einsatz erprobt - sie sind funktional und werden den Anforderungen des Sports mehr als gerecht. 🏌‍♂️



Foto © PFO Rechtsanwälte

16/06/2023

Wieder hat es Ukraine Donation e.V. geschafft, einen LKW mit Hilfsgütern in die Ukraine zu schicken.
Was für eine tolle Leistung - wir danken allen Helfern und Helferinnen für Ihren unermüdlichen Einsatz und Engagement!

Danke, danke, danke!!!

Es hat sich wieder gelohnt.

3 Beladeorte,
24 Dieselgeneratoren,
80 Heizkörper,
14 Palletten mit Lebensmitteln,
7 Palletten mit Babywindeln und Hygieneartikeln,
17 weitere Kartons mit Hygiene- und Medizinartikeln u. v. m.

Der vollbeladene LKW fährt seit ca 1. Stunde in Richtung Dnipro.

To be continued...

13/06/2023

Ein Grundstück stellt im Allgemeinen einen erheblichen Vermögenswert dar, auf den Gläubiger säumiger Schuldner gern zugreifen. Der Wert des Grundstücks als Zugriffs- oder Sicherungsobjekt sinkt, wenn es dinglich, durch Eintragung im Grundbuch belastet ist. In der Insolvenz hielt die Gläubigerbenachteiligung durch Einräumung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück bisher stand.

Der BGH schloss nun dieses Schlupfloch für Schuldner. Lesen die dazu die Entscheidungskommentierung von Dr. Dietmar Onusseit: https://lnkd.in/eb_v2k2T

31/05/2023

Dr. Dietmar Onusseit über GmbH-Geschäftsführer, die nicht nur persönlich haften, sondern oftmals auch für Dritte💥!

Mehr dazu: https://www.pfo-anwaelte.de/

28/04/2023

Das 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀 gehört zu den Kernbereichen unserer Kanzlei. Mit seinem umfangreichen und jahrelangen Fachwissen ist man bei Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Alexander Kubusch bestens aufgehoben. Er berät Unternehmen, Gesellschafter/innen, Inhaber/innen und Organe individuell und vorhabenbezogen auf verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel ✅Gesellschaftsgründung, ✅Umwandlung, ✅Betriebsübergang und ✅Unternehmensnachfolge, ✅Gesellschafterwechsel, ✅Restrukturierungen sowie ✅Unternehmenskäufe und -verkäufe.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und ausgeprägten Expertise weiß er, worauf es in komplexen Rechtsfragen ankommt und wie man die Interessen seiner Mandanten bestmöglich vertreten kann. Dabei legt er großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit seinen Mandanten, um individuelle Lösungen zu erarbeiten und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns gerne, Alexander Kubusch berät und unterstützt Sie bei allen rechtlichen Angelegenheit: [email protected]



Foto © PFO-Rechtsanwälte

14/04/2023

Für uns gilt: 𝙑𝙚𝙧𝙩𝙧𝙖𝙜 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙩 𝙫𝙤𝙣 𝙫𝙚𝙧𝙩𝙧𝙖𝙜𝙚𝙣.
Aber Verträge müssen auch dann genau dann ihre Qualität beweisen, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien kommt. Umso wichtiger ist schon bei den Verhandlungen und bei Vertragsabschluss eine klare Sprache und eine Aufklärung der Parteien über den Regelungsgehalt und die Tragweite von Verträgen.

𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗺𝗳𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻𝗱 zu Fragen und Aufgabestellungen im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts.

Auch Fragen des ▶️ 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀, insbesondere grenzüberschreitende ▶️ 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝘀-𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿ä𝗴𝗲 können von uns für Sie geprüft oder auch vollständig erarbeitet werden.

Mehr dazu: https://lnkd.in/eh6fTXyi

09/04/2023

Wir wünschen unserem Team 💐, unseren Mandantinnen und Mandaten sowie unseren Followerinnen und Followern ein fröhliches, ideenreiches und entspanntes Osterwochenende 🌞.

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 25/02/2023

Ein Jahr Krieg in der Ukraine....
Unmittelbar nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24.02.2022 haben sich in Nürnberg die acht Gründungsmitglieder des Vereins Ukraine Donation e.V. zusammengefunden und den gemeinnützigen Verein gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Spendengelder Hilfsgüter in die Ukraine zu versenden und dort an die Zivilbevölkerung zu verteilen: Hygieneartikel. Babynahrung, Lebensmittel. Der Bedarf wird durch Kontakte vor Ort möglichst genau abgefragt und dann heißt es hier SPENDEN SAMMELN.

Einen Lkw zu beladen und in die Ukraine zu senden kostet ca. 50 000 Euro! Dem Verein ist es bisher zweimal gelungen, diesen hohen Betrag aus Spenden zusammenzutragen und dann einen Lkw nach Dnipro bzw. Cherson schicken, dahin, wo die Menschen zum Teil innerhalb der Ukraine geflüchtet sind oder eben, wo die Menschen nunmehr seit einem Jahr mit Raketenangriffen, mit Energieausfall mit Not und Kälte - mit Krieg - leben müssen.

Unser Partner und Rechtsanwalt, Alexander Kubusch hat diesen Verein mit gegründet. Dabei wurden nicht nur Spenden gesammelt, sondern -Rechtsanwälte haben auch fleißig selbst gespendet, um die Transporte kurzfristig und schnell zu ermöglichen. Auch in Zukunft wird unsere Kanzlei diesen Verein weiter tatkräftig und finanziell unterstützen! Im Rahmen der Vereinsarbeit ist aber auch festzustellen, dass die anfänglich große Spendenbereitschaft leider insgesamt etwas zurückgegangen ist.

Wir nehmen diesen traurigen Tag zum Anlass, um daran zu erinnern, dass nicht weit entfernt von hier, im Osten Europas die Menschen täglich mit Krieg, Leid und Tod konfrontiert sind und unsere Hilfe dringend benötigen. Der Verein Ukraine Donation e.V. und PFO Pöhlmann, Früchtl, Oppermann Rechtsanwälte werden daher das Engagement fortsetzen und unterstützen weiter die Zivilbevölkerung - Krankenhäuser, Kinderheime, ältere Menschen und Binnenvertriebene.

"Uns erreichen täglich schreckliche Bilder aus dem Kriegsgebiet, von Menschen, die verletzt wurden, von Menschen, die andere geliebte Menschen verloren haben, von Menschen, die ihre Heimat und ihr Zuhause zurücklassen musste und Menschen, die unheimliches Leid erlebt haben. Nur ansatzweise können wir die Größe der Sorgen erahnen, die sich unsere ukrainischen Freunde täglich um ihre Angehörigen und Freunde in ihrer Heimat machen. Ich empfinde es daher als selbstverständlich, dass wir mit aller Kraft versuchen, diese Menschen zu unterstützen und ihnen unsere Hilfe zuteilwerden lassen", sagt Alexander Kubusch und hofft, das möglichst bald ein dritter Lkw beladen mit Hilfsgütern seine Fahrt in die Ukraine beginnen kann.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie dazu aufrufen, zu spenden und den Verein Ukraine Donation e.V zu unterstützen. Auf der Website: https://uadonation.de/ finden Sie dazu alle nötigen Informationen. Für jede Spende sind wir dankbar!

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Unterstützung!
Ukraine Donation e.V.

Fotos © Ukraine Donation e.V.

15/02/2023

Lust auf eine neue Herausforderung?

Wir suchen 𝙚𝙣𝙜𝙖𝙜𝙞𝙚𝙧𝙩𝙚 𝙎𝙩𝙚𝙪𝙚𝙧𝙛𝙖𝙘𝙝𝙡𝙚𝙪𝙩𝙚 (m/w/d) für unseren Standort in Nürnberg.
Wir bieten einen 🔹 modernen Arbeitsplatz in einer 🔹 offenen und freundlichen Unternehmenskultur, die geprägt ist von 🔹 Vertrauen, 🔹 Respekt und 🔹 Fairness. Die🔹 Vergütung ist attraktiv mit möglichen Zusatzleistungen.

Alle Informationen dazu finden Sie hier ▶ https://www.pfo-anwaelte.de/

Bei Fragen rufen Sie uns einfach auch gerne an: 0911-598-90-20

06/02/2023

Die Klägerin war auf Ebay als private Kundin angemeldet und erzielte im Jahr 2011 bei 628 Auktionen Einkünfte von ca. 95 000 €!

Sie hatte geltend gemacht, dass sie nicht als Händlerin anzusehen sei, da sie weder ein Konzept noch eine Organisation noch Vorkenntnisse im Handel habe. Sie kaufe gelegentlich aus Haushaltsauflösungen und verkaufe die Gegenstände wieder über eBay für ein Mindestgebot von 1 €.

Lesen Sie dazu mehr in der Entscheidungskommentierung von Dr. Dietmar Onusseit: https://www.linkedin.com/pulse/sind-ebay-verk%C3%A4ufe-steuerpflichtig-pfo-rechtsanwaelte-3e

30/01/2023

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
+++ Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 30.01.2023 +++
BFH, Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20 entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2020 einen Bescheid über 2.078 € und für das Jahr 2021 einen Vorauszahlungsbescheid über insgesamt 57 € Solidaritätszuschlag erlassen. Vor dem Finanzgericht hatte das klagende Ehepaar keinen Erfolg. Mit ihrer beim Bundesfinanzhof eingelegten Revision brachten sie vor, die Festsetzung des Solidaritätszuschlags verstoße gegen das Grundgesetz. Sie beriefen sich auf das Auslaufen des Solidarpakts II und damit der Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer im Jahr 2019 sowie die damit zusammenhängende Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Der Solidaritätszuschlag dürfe als Ergänzungsabgabe nur zur Abdeckung von Bedarfsspitzen erhoben werden. Sein Ausnahmecharakter verbiete eine dauerhafte Erhebung. Auch neue Zusatzlasten, die etwa mit der Coronapandemie oder dem Ukraine-Krieg einhergingen, könnten den Solidaritätszuschlag nicht rechtfertigen. Die Erhebung verletze sie zudem in ihren Grundrechten. Bei dem Solidaritätszuschlag handele es sich seit der im Jahr 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung um eine verkappte "Reichensteuer", die gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoße.

Der BFH ist dem nicht gefolgt. Beim Solidaritätszuschlag handelte es sich in Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe; eine Vorlage der Sache an das Bundesverfassungsgericht ist daher nicht geboten.

Eine Ergänzungsabgabe (Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes) hat die Funktion, einen zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes ohne Erhöhung der übrigen Steuern zu decken. Die Abgabe muss nicht von vornherein befristet werden und der Mehrbedarf für die Ergänzungsabgabe kann sich auch für längere Zeiträume ergeben. Allerdings ist ein dauerhafter Finanzbedarf regelmäßig über die auf Dauer angelegten Steuern und nicht über eine Ergänzungsabgabe zu decken. Deshalb kann eine verfassungsgemäß beschlossene Ergänzungsabgabe dann verfassungswidrig werden, wenn sich die Verhältnisse, die für ihre Einführung maßgeblich waren, grundsätzlich ändern oder wenn eine dauerhafte Finanzierungslücke entstanden ist.

Der Solidaritätszuschlag sollte bei seiner Einführung im Jahr 1995 der Abdeckung der im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung entstandenen finanziellen Lasten dienen.
Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II und der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs zum Jahresende 2019 hat der Solidaritätszuschlag seine Rechtfertigung als Ergänzungsabgabe nicht verloren.

Eine zwingende rechtstechnische Verbindung zwischen dem Solidarpakt II, dem Länderfinanzausgleich und dem Solidaritätszuschlag besteht nicht. Zudem bestand in den Streitjahren 2020 und 2021 nach wie vor ein wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf des Bundes. Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung auf diesen fortbestehenden Bedarf, der unter anderem im Bereich der Rentenversicherung und des Arbeitsmarkts gegeben war, hingewiesen. Er hat weiterhin schlüssig dargelegt, dass die Einnahmen aus dem ab 2021 fortgeführten Solidaritätszuschlag zukünftig die fortbestehenden wiedervereinigungsbedingten Kosten nicht decken werden.

Dass sich diese Kosten im Laufe der Zeit weiter verringern werden, hat der Gesetzgeber mit der ab dem Jahr 2021 in Kraft tretenden Beschränkung des Solidaritätszuschlags auf die Bezieher höherer Einkommen und der damit verbundenen Reduzierung des Aufkommens in Rechnung gestellt. Aus dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags wird daher deutlich, dass der Gesetzgeber diesen nicht unbegrenzt erheben will, sondern nur für eine Übergangszeit. Ein finanzieller Mehrbedarf des Bundes, der aus der Bewältigung einer Generationenaufgabe resultiert, kann auch für einen sehr langen Zeitraum anzuerkennen sein. Dieser Zeitraum ist beim Solidaritätszuschlag jedenfalls 26 bzw. 27 Jahre nach seiner Einführung noch nicht abgelaufen.
Da der ursprüngliche Zweck für die Einführung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht entfallen war, kommt es auf eine mögliche Umwidmung des Zuschlags für die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie oder des Ukraine-Krieges nicht an.

Der Solidaritätszuschlag verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes). Ab dem Jahr 2021 werden aufgrund der erhöhten Freigrenzen nur noch die Bezieher höherer Einkommen mit Solidaritätszuschlag belastet. Die darin liegende Ungleichbehandlung ist aber gerechtfertigt. Bei Steuern, die wie die Einkommensteuer und damit auch der Solidaritätszuschlag an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sind, ist die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zulässig. Daher kann auch der Gesetzgeber beim Solidaritätszuschlag, der im wirtschaftlichen Ergebnis eine Erhöhung der Einkommensteuer darstellt, sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragen und diesen auf Steuerpflichtige mit hohen Einkünften beschränken. Vor diesem Hintergrund ist die ab 2021 bestehende Staffelung des Solidaritätszuschlags mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerechtfertigt.

Anmerkung: Gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, des höchsten deutschen Steuergerichts ist nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Foto © PFO Rechtsanwälte

24/01/2023

Kann ich die Kosten beruflich genutzter Kleidung, vor allem wenn sie speziell für die Berufsausübung angeschafft wird, steuermindert geltend machen?

https://www.linkedin.com/pulse/b%25C3%25BCrgerliche-kleidung-ist-steuerlich-nicht-ber%25C3%25BCcksichtigungsf%25C3%25A4hig-

23/12/2022

Wir wünschen allen ein frohes und schönes Weihnachtsfest 🌟 und ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr.
Unseren Mandant*innen, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Auch im neuen Jahr stehen wir Ihnen gern zur Seite und unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des (internationalen) 𝙒𝙞𝙧𝙩𝙨𝙘𝙝𝙖𝙛𝙩𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨, des 𝙃𝙖𝙣𝙙𝙚𝙡𝙨- 𝙪𝙣𝙙 𝙂𝙚𝙨𝙚𝙡𝙡𝙨𝙘𝙝𝙖𝙛𝙩𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨 oder auch des 𝙄𝙣𝙨𝙤𝙡𝙫𝙚𝙣𝙯𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨.

Herzlichst, Ihr PFO-Team!

16/12/2022

Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin Carolin Hoffmann ganz herzlich zu ihrem hervorragenden Abschlusstest des Zertifizierungswebinars "Zertifizierter Insolvenzsachbearbeiter" der RWS-Insolvenzakademie, den sie als Lehrgangsbeste abgeschlossen hat.

Carolin Hoffmann hat an der Technische Universität Nürnberg Wirtschaftsrecht studiert und mit dem Master of Law abgeschlossen. Sie ist seit einem Jahr bei uns als Insolvenzsachbearbeiterin beschäftigt und bereichert unsere Abteilung mit Ihrem Einsatz, Wissen und ihrem sympathischen und kollegialen Wesen.
"Insolvenzsachbearbeitung interessiert mich einfach sehr und mit der Teilnahme an dem Webinar konnte ich mir noch ein umfangreicheres Wissen aneignen.", resümiert sie.

Frau Hoffmann ist eine wertvolle und geschätzte Kollegin und Fachkraft. Wir sind sehr stolz auf diese Leistung und freuen uns über eine so motivierte Mitarbeiterin in unserem Team!

16/12/2022

Der Verein Ukraine Donation e.V., dessen Gründungsmitglied Rechtsanwalt Alexander Kubusch ist, konnte noch vor dem Weihnachtsfest wieder einen LKW mit Hilfsgütern Richtung Dnipro, Ukraine schicken. Eine großartige und tolle Aktion, wie der u.a. Beitrag vom BR - Bayerischer Rundfunk zeigt. 🔽🔽🔽

Vielen Dank für Ihre Spenden!

Es hat etwas gedauert, den nächsten LKW zu beladen. Seit heute ist er unterwegs Richtung Dnipro. Hier ist der Beitrag des Bayerischen Rundfunks darüber (ab 3:46).

Nochmals danke an alle, die es ermöglicht haben 💛💙

https://www.ardmediathek.de/video/frankenschau-aktuell/ein-lkw-voller-spenden-fuer-die-ukraine/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL3ZpZGVvLzJjNTgyZjYyLWU2ZTUtNGMyZS1iNzNjLTUwMGQwMjdjOTBkOA

19/11/2022

❓ 𝙉𝙖𝙨𝙚𝙚𝙢 𝙄𝙨𝙨𝙖 𝙢𝙞𝙩 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙢 𝙁𝙖𝙝𝙧𝙧𝙖𝙙 𝙞𝙣 𝙪𝙣𝙨𝙚𝙧𝙚𝙧 𝙆𝙖𝙣𝙯𝙡𝙚𝙞 ❓

Über einen ganzen Monat haben 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Sportlichkeit, ihren Ehrgeiz und ihr Durchhaltevermögen bei der bewiesen. Was war zu tun? Jeder Teilnehmer hat einen Monat lang seine Ausdaueraktivitäten über die B2Mission-App aufgezeichnet (Laufen, Radeln, Gehen) - egal ob Freizeitlauf, Shopping-Tour oder Arbeitsweg. Eine tolle Challenge innerhalb unserer Belegschaft mit herausragenden Siegerinnen und Siegern.
Naseem Issa (Teil des PFO-Teams seit 2015) hat - mit großem Abstand! - den ersten Platz belegt. Neben einer wirklich beachtlichen Laufstrecke von insgesamt über 300km, fuhr er zusätzlich noch jeden Tag mit Leihrädern der VAG Nürnberg in die Arbeit und radelte sich somit an die Spitze! 🥇

Der zweite und dritte Platz in unserem kanzleiinternen Wettbewerb wurde durch ebenso tolle und beachtliche sportliche Leistungen verdient.

Die beiden Nürnberger Partner der , Dr. Stefan Oppermann und Alexander Kubusch ließen es sich dann auch nicht nehmen, diese tollen Leistungen mit einer Siegerehrung im Rahmen unseres regelmäßigen Kanzleifrühstücks zu ehren: Während Nassem Issa zukünftig verdientermaßen mit seinem eigenen Fahrrad in die Kanzlei kommen kann, durften sich die Zweit- und Drittplatzierte jeweils über einen Einkaufsgutschein bei der Laufbox GmbH in Nürnberg freuen. Die Laufbox GmbHist ein kleines, aber feines Geschäft im Nürnberger Osten, das sich auf "Laufkundschaft" spezialisiert hat und individuelle Beratung beim Kauf von Laufschuhen anbietet.

Wir gratulieren allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ganz herzlich und sind sehr stolz auf das ! Wir finden, es haben alle gewonnen! 🏅🏅🏅



Foto © PFO Rechtsanwälte

08/11/2022

Für unseren Standort in BERLIN suchen wir:

▶️Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) und
▶️Sachbearbeiter für den Bank- und Automobilbereich (m/w/d)

Wir bieten einen absolut spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsbereich, eine offene und freundliche Unternehmenskultur geprägt von Vertrauen, Respekt und Fairness sowie einen kollegialen Umgang innerhalb des Teams.

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website: https://www.pfo-anwaelte.de/

24/10/2022

Wir begrüßen Dr. Dietmar Onusseit als Of Counsel in unserer Kanzlei.

Dr. Dietmar Onusseit war von 2000 - 2022 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Dresden dabei hauptsächlich zuständig für Insolvenz-, Gesellschafts- und Unternehmenskaufrecht sowie Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung und -vergütung sowie Transportrecht.

Wir von PFO Rechtsanwälte freuen uns sehr, dass Dr. Dietmar Onusseit unsere Kanzlei fortan mit seiner Expertise und seinen profunden praktischen Erfahrungen unterstützt. Dr. Onusseit ist absoluter Experte in den Bereichen des Insolvenz-, Steuer- sowie Handels- und Gesellschaftsrechts. Willkommen im Team!



Foto © PFO Rechtsanwälte

19/09/2022

Das Lauffieber hat uns gepackt und das PFO-Team war - nach dem B2Run im Juli - am 14.09.2022 beim 12. Fürther Firmenlauf mit am Start. Das bisschen Regen konnte unsere Begeisterung beim Lauf durch den wunderbaren Rednitzgrund absolut nicht schmälern.

Und spätestens nach dem Zieleinlauf, wenn sich die Teammitglieder wieder zusammenfinden, sich gegenseitig anerkennend auf die Schultern klopfen und den Erfolg feiern, kann nichts die Freude und Enthusiasmus trüben.

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Foto © PFO Rechtsanwälte

20/08/2022

Einer ukrainischen Kollegin oder einem ukrainischen Kollegen eine neue berufliche Heimat geben und dabei in den Genuss eines internationalen Austauschs zu kommen, das war unser Anliegen. Umso mehr freuen wir uns, dass seit Juni 2022 Frau Olga Hordiienko, Notarin und Rechtsanwältin aus Kiew, unser PFO-Team am Standort in Nürnberg verstärkt.
Frau Hordiienko lebt erst seit März 2022 in Nürnberg, nachdem Sie mit ihrer Familie aus der Ukraine flüchten musste.

„Hier sind wir in Sicherheit!“, sagt sie. Aber die Trauer über das Schicksal ihrer Heimat und die Sorge um die in Kiew verbliebenen Familienmitglieder ist für uns alle nachvollziehbar.

Den Einsatz und den Ehrgeiz, den Olga Hordiienko im Erlernen der deutschen Sprache steckt, beeindrucken uns sehr. Außerdem arbeitet sie sich bereits in das deutsche Rechtssystem ein. In Kiew hat sie sich als Notarin überwiegend mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht sowie dem Familienrecht befasst. In diesen Bereichen sind ihr viele Gemeinsamkeiten bei dem Rechtsvergleich zwischen der Ukraine und Deutschland aufgefallen.

Kaum vorstellbar, welch großer Herausforderung sich Olga Hordiienko stellen muss. Wir sind so beeindruckt von ihrer Entschlossenheit, das Team auch fachlich zu verstärken. Eine menschliche Bereicherung und ein geschätztes Teammitglied ist sie bereits jetzt!



Foto © PFO Rechtsanwälte

10/08/2022

Seit dem 1. Juli 2022 verstärkt Frau Kerstin Hausruckinger unsere Steuerabteilung als Steuerberaterin. Wir freuen uns sehr, Frau Hausruckinger in unserer Kanzlei als neues Teammitglied begrüßen zu dürfen und heißen Sie herzlichst willkommen.

Kerstin Hausruckinger erstellt für unsere Mandanten und Mandantinnen Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und berät in allen Belangen des Steuerrechts. Die gelernte Steuerfachangestellte hat 2014 das Studium der Wirtschaftswissenschaften mit einem Bachelor of Science abgeschlossen und ist seit Mai 2022 bestellte Steuerberaterin. Eine Vita, die uns von Beginn an sehr beeindruckt hat!

Kerstin Hausruckinger bereichert unsere Kanzlei mit Ihrer freundlichen, sympathischen und humorvollen Art. Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

Foto © PFO Rechtsanwälte

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 21/07/2022

Der B2Run am Dienstag (19.07.2022) war definitiv ein großartiges Event und ein Highlight für uns als Gemeinschaft. Das gesamte PFO-Lauf- und Support-Team war trotz Hitze top motiviert und mit Begeisterung . 💪

Die Strecke von 5,8km rund um den Dutzendteich war wunderschön und der Zieleinlauf in das Max-Morlock-Stadion, der von unserem PFO Unterstützern angefeuert wurde, fantastisch.

Für uns steht fest - wir alle sind Sieger und ganz bestimmt beim nächsten B2Run wieder dabei!



Fotos © PFO-Rechtsanwälte

19/07/2022

Unser Mitarbeiter Naseem Issa ist schon bereit für den B2Run und freut sich auf den Start heute Abend (19.07.22)! In 3 Stunden geht's los, wenn es heißt im Team zu laufen (und zu schwitzen 💦💦).

Die Laufgruppe von PFO ist auf alle Fälle motiviert! 💪

15/07/2022

In einem BR-Interview 🔽🔽🔽 vom 13.07.2022 schildern Andre Sokolanski, Vsevolod Mnuskin, Raphael Schäfer und Alexander Kubusch, ihre Beweggründe und Motivation zur Gründung des Vereins Ukraine Donation e.V., wie sie die Hilfslieferungen organisieren und den Menschen in der Ukraine helfen.

Link: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nuernberger-verein-sammelt-weiter-spenden-fuer-ukraine,TBU1SiD

BR - Bayerischer Rundfunk Raphael Schäfer Fanpage Ukraine Donation e.V.

14/07/2022

Unmittelbar nach Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 und der damit einhergehenden Fluchtbewegung gründeten unser Partner Rechtsanwalt Alexander Kubusch gemeinsam mit Freunden, von denen drei selbst aus verschiedenen Regionen der Ukraine stammen, den ✨ gemeinnützigen Verein Ukraine Donation e.V (Ukraine Donation e.V.).

Zweck des Vereins ist es Sach- und Geldspenden einzusammeln, um diese dann im Rahmen von eigens organisierten Hilfstransporten direkt nach Dnipro zu bringen. Dort werden Krankenhäuser, Kinderheime aber auch ukrainische Flüchtlingsfamilien mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und - wenn benötigt - mit Kleidung versorgt.

Wie auch Sie helfen können und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite UADONATION unseres Vereins:
▶️ https://uadonation.de

Außerdem finden Sie hier einen Online-Bericht vom 14.07.2022 auf der Seite des Bayerischen Rundfunks (BR - Bayerischer Rundfunk)
▶️ https://lnkd.in/eRCEEnMG

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 02/07/2022

Mensch und Material sind bereit!!! 💪🏻😎

Vielen lieben Dank an unsere Kollegin, Hannah Rady, für die Ausarbeitung und das Design unseres diesjährigen Laufshirts! Hannah hat das in Zusammenarbeit mit Harald Lehnert von BeBrand GmbH überragend gemacht.

Wir sind also bereit für unseren Teamstart beim diesjährigen B2Run in Nürnberg am 19.07.2022!

Nach einem ersten 8km-Lauf, bei dem ich von meinem Sohn auf dem Rad begleitet wurde, kann ich sagen: das Shirt ist im Vergleich zu seinem Träger noch in etwas besserer Verfassung. Aber warten wir ab, bis das Shirt in seinen Mittvierzigern ist. 😉

Alexander Kubusch

Photos from PFO Rechtsanwälte PartmbB's post 24/06/2022

"Können eigentlich Linkshänder auch Rechtsanwalt werden?"*

Nachdem dies geklärt war, gab es für die 4. Klasse der Grimm Schule in Nürnberg noch viele weitere Fragen an Rechtsanwalt Alexander Kubusch, der den Schüler und Schülerinnen das Strafrecht vorstellte.
Was ist ein Gefängnis, wer muss da hin und warum - und wie kommt man wieder raus? Die Kinder beteiligten sich mit großem Enthusiasmus und durften schließlich sogar Fälle als Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und als Richter/Richterin verhandeln und ihr Urteil dazu abgeben.
Dabei stellte sich heraus, dass man sich über den zukünftigen juristischen Nachwuchs wirklich keine Sorgen zu machen braucht!

*Zitat: keine gendergerechte Sprache

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Wir wünschen allen ein frohes und schönes Weihnachtsfest 🌟 und ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr.Unseren ...

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