WB Salzburg - WIR für die persönlichen Dienstleister
WIR arbeiten aktiv für die persönlichen Dienstleister in unserem Bundesland. Zu den persönlichen
Unter der Lupe: Was ist dran an der Energetik? Bachblüten, Düfte, Edelsteine: Tausende Energetiker bieten in Österreich ihre Dienste an. Was das bringt, ist umstritten.
Omikron hat die Spielregeln verändert. Wir müssen jetzt überlegen, welche Schritte in Richtung Normalität wir verantworten können.
Schrittweise Öffnung ab 8. Februar! Handel & Körpernahe Dienstleister dürfen unter Schutzbestimmungen wieder öffnen. Das ist ein hoffnungsvolles Signal für unsere Betriebe. Aber wichtig: Die wiedergewonnenen Spielräume dürfen nicht leichtfertig verspielt werden!
‼️‼️ ab 07. Dezember 2020‼️‼️
Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.
Weitere Details siehe u.a. Link!... Mehr ansehen
https://news.wko.at/news/oesterreich/Die-Eckpunkte-der-Lockerung-der-Corona-Massnahmen-im-Uebe.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=button&utm_campaign=breaking+news%3a+mit+planungssicherheit+schritt+für+schritt+aus+dem+lockdown+%23breakingnews+%23fkk+%23corona+(20201202)+-+created%3a+20201022+-+sent%3a+20201202&utm_term=n%2fa
Die Eckpunkte der Lockerung der Corona-Maßnahmen im Überblick Die folgenden Regelungen treten am Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten bis inklusive 6. Jänner 2021 mit Ausnahmen am 24./25./26./31. Dezember.
Das Schreiben wird ehest von der Fachgruppe der persönlichen Dienstleister an die Mitglieder versendet.
Mit freundlichen Grüßen
Rose Harlander, MSc
Fachgruppenobfrau
📌📌 1. NOVELLE –
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - Klarstellung 📌📌
Stand: 26.11.2020/ 16:00 / Kopie vom Original
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit der Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung weitere Maßnahmen getroffen, um der Covid-19 Krise entgegenzuwirken. Die Regelungen der 1. COVID-19-NotMV-Novelle treten am 27.11.2020 in Kraft.
In Ergänzung zu unserer Aussendung vom 16.11.2020 dürfen wir Sie sohin im Folgenden über die weitergehenden Maßnahmen informieren:
▪️ Dienstleistungserbringung in der Betriebsstätte
Die Regelungen der COVID-19-NotMV betreffend die Dienstleistungserbringung in der Betriebsstätte wurden mit der gegenständlichen Novelle um eine weitere Passage (§ 5 Abs 5 Z
8 leg cit) ergänzt:
Klargestellt wurde damit explizit, dass sämtliche „nicht körpernahe“ Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken gegenüber einer Person oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt angeboten werden dürfen.
Der Aus- und Fortbildungscharakter der Dienstleistung ist – nach Maßgabe der rechtlichen
Erläuterungen des BMASK – nicht auf beruflich erforderliche Aus- und Fortbildungen beschränkt, sondern erfasst etwa auch Kurse zur persönlichen Fortbildung oder Hundekurse.
Demgemäß ist das Einzeltraining in der Hundeschule zulässig.
Die Ausführungen in unserer Aussendung vom 16.11.2020 betreffend die Bereiche des Tiertrainings werden sohin weiter aufrechterhalten; demgemäß ist – bis auf Weiteres – die Veranstaltung eines Gruppentrainings unzulässig.
▪️ Mobile Gruppen
Klargestellt wurde mit der COVID-19-NotMV-Novelle weiters, dass die Erbringung mobiler körpernaher Dienstleistungen außerhalb der Betriebsstätte unzulässig ist. Die Untersagung von mobilen körpernahen Dienstleistungen erfolgt durch die neue Regelung im § 6 Abs 5 betreffend das Betreten von Arbeitsorten, zu denen auch solche zählen, die außerhalb von Betriebsstätten liegen.
Nach Maßgabe der rechtlichen Erläuterungen des BMASK gelten als Betriebsstätten alle Arbeitsstätten in Gebäuden sowie Arbeitsstätten im Freien. Unzulässig sind demgemäß auch Hausbesuche zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen.
Weiterführende Informationen zu den aktuellen Entwicklungen sind überdies auch via den Corona-Infopoint der WKO der WKO abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stingeder e.h.- Fachverbandsobmann
Mag. Thomas Kirchner e.h.- Fachverbandsgeschäftsführer
️Mit dem Link zum Originalschereiben vom FVPD/Covid-19: Klarstellung des Fachverbandes für einige Bereiche der persönlichen Dienstleister.
Die VCOVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV ist online:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/463/20201101?fbclid=IwAR1DaC7-2s4gnpMFPv4NVn5iKVtbwKvsDu2yGiH5DzSSRSB0bD3cG98bRMk
RIS - BGBLA_2020_II_463 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004
Konstituierung der Fachgruppe der Persönlichen Dienstleister in der WKS am 08. September 2020:
Für die Funktionen gewählt wurden:
Fachgruppenobfrau Rose Harlander, MSc
Fachgruppenobfrau Stv. Carmen Boschele
Fachgruppenobfrau Stv. Birte Fuchs
BerrufsgruppensprecherInnen:
Humanenergetik - Rose Harlander, MSc
Raumenergetik - Eva Hochstrasser
Tierenergetik wird in der nachsten Sitzung ernannt
Tierbetreuer - Birte Fuchs
Astrologen - Daniela Hruschka
Farb- und Typberater - Sabine Staudinger
Sonstige Dienstleister - Wolfgang Kinz
IT- Beauftragter - Bernhard Pfleger
Mit viel Engagement für die Persönlichen Dienstleister in Salzburg!
10. Juni um 13.00 Uhr - kostenfreies Webinar - Sei dabei!
Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung – 🕙in 40 Minuten – was du bedenken solltest☝
📅 10.6. - 13:00 Uhr | Webinar Gründung-Kompakt
👉 Anmeldelink: https://bit.ly/2XzQBEo
Auch wir begrüßen unseren neuen Wirtschaftskammer Präsidenten, Peter Buchmüller
Gemeinsam für Kontinuität und Verlässlichkeit sorgen! 🙌
Der WB Salzburg begrüßt Peter Buchmüller als neuen geschäftsführenden WB-Landesobmann und WKS-Präsidenten.
„Das ist eine ehrenvolle Aufgabe in schwierigen Zeiten. Jetzt muss unser aller Bestreben sein, Salzburgs Wirtschaft gemeinsam zurück zur Dynamik zu führen! Nur gemeinsam schaffen wir die Bewältigung der Krise.“ 💪
Der Härtefall-Fonds startet am 20. April in die zweite Phase. Wir haben erreicht, dass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Härtefall-Fonds erhalten und dass die Fördermittel auf 2 Mrd. € aufgestockt wurden.
Ab 20. April ist die Beantragung mittels Online-Formular auf wko.at möglich. Alle Infos auf: wko.at/haertefall-fonds
Der Härtefall-Fonds startet am 20. April in die zweite Phase. Wir haben erreicht, dass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Härtefall-Fonds erhalten und dass die Fördermittel auf 2 Mrd. € aufgestockt wurden. Ab 20. April ist die Beantragung mittels Online-Formular auf wko.at möglich. Alle Infos auf: wko.at/haertefall-fonds
‼️Verbesserte Kriterien beim Härtefallfonds‼️
Die News des Tages 01.04.2020
‼️Verbesserte Kriterien beim Härtefallfonds‼️
Alle Details unter:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html?shorturl=wkoat_haertefall-fonds
Liebe Grüße
Rose Harlander, MSc
Fachgruppenobfrau persönliche Dienstleister Salzburg
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
anbei die News aus dem heutigen Newsletter der WKO:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
anbei die News aus dem heutigen Newsletter der WKO:
.. "Nach Ostern startet Phase 2 des Härtefall-Fonds mit neuen Kriterien
Wir verhandeln im Augenblick mit der Bundesregierung die Kriterien für die nach Ostern startende Phase 2 des Härtefall-Fonds. Diese werden voraussichtlich noch diese Woche bekannt gegeben. Dann wird es Klarheit darüber geben, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigungen von bis zu 2.000 Euro pro Monat für entgangene Umsätze bzw. Einkünfte zu erhalten sein werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass wir den Kreis der Berechtigten durch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen erreichen können. Über die Details werden wir Sie nach Erlassen der neuen Förderrichtlinien unverzüglich informieren."
https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=mQqDj_29eRdw&tid=0-1RXTEs-ck94c&link=aaWC
Liebe Grüße
Rose Harlander, MSc
Fachgruppenobfrau persönliche Dienstleister Salzburg
Coronavirus: Gründer und Start-ups brauchen rasch Hilfe, appelliert Mahrer Ca. 6.000 Unternehmen haben derzeit keinen oder nur wenig Anspruch. WKÖ-Präsident Harald Mahrer will für rasche Lösung sorgen.
Ab morgen Freitag, 17 Uhr, können Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds online unter wko.at/haertefall-fonds gestellt werden. Dort werden auch alle wesentlichen Informationen bereitgestellt - u.a. welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung vorbereiten können.
👉https://bit.ly/3ahC2t0
‼️Klarstellung für die Tierschönheitspflege‼️
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir müssen Sie darüber informieren, dass der Kongress der Farb-, Typ-, Stil & Image BeraterInnen, welcher am 24.04.2020 in Graz stattfinden sollte – aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation – ABGSAGT ist.
Über einen neuen Termin, werden wir Sie gesondert informieren!
Freundliche Grüße
Rose Harlander, MSc
Fachgruppenobfrau, persönliche Dienstleister
Tagesaktuell 23.03.2020
https://www.wko.at/service/netzwerke/epu-corona-faq.html?utm_source=email&utm_campaign=WB_News_17032020&utm_medium=email&fbclid=IwAR15c8dz1t0pnrZN7sCNqKwhLWm6OQl2oH1A-_ZCZzPmGrI-1F2EAnmUJ9E
Die wichtigsten Antworten zu Corona für EPU FAQ für Ein-Personen-Unternehmen
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden bis einschließlich 13.04.2020 (Ostermontag) verlängert.
Welche Dienstleistungen müssen eingestellt werden?
Alle Tätigkeiten im direkten Kundenkontakt der Tierbetreuer
❌ TiertrainerInnen (Hunde, Katzen u. a. Tiere)
❌ TiermasseurInnen –bewegungslehrerInnen
❌ Schönheits- und Wellnesspflege von Tieren
❌ TierernährungsberaterInnen
❗Tiersitter und Tierpensionen: Zulässige Ausnahme, da Pflegedienstleistung – bei notwendiger Betreuung!
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots durch die UnternehmerInnen, ist jedoch die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber.
Folgende Konstellationen sind sohin denkbar (beispielhafte Auflistung):
- Das Gassi-gehen oder
- die vorsorgliche Betreuung der Tiere oder
- die Übernahme der Tiere in die Betreuung und Pflege in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers
soweit es sich bei den Auftraggebern um
- ältere oder erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen oder
- Personen welche derzeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen,
handelt.
‼️Härtefallfonds: Sicherheitsnetz für kleine Betriebe
Newsletter abonnieren und aktiv informiert werden‼️
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html?fbclid=IwAR0keuqhGQOrefVwwQTTQsSCOZZTTzYYYqTDkLLdCKK95hXuaJg1SwCgDxw
Härtefallfonds: Sicherheitsnetz für kleine Betriebe Newsletter abonnieren und aktiv informiert werden
Die Fachgruppe der persönlichen Dienstleister Salzburg erlaubt sich Ihnen mitzuteilen, dass das Tätigkeitsverbot bis 13.04.2020 verlängert wurde (ST: 20.03.2020).
Bitte beachten Sie ebenfalls die zwischenzeitlich ergangene Klarstellung des Fachverbandes betreffend Tierpensionen und Tiersitter!
Mag. Christian Eder
Fachgruppengeschäftsführer
Die Fachgruppe der persönlichen Dienstleister Salzburg erlaubt sich Ihnen mitzuteilen, dass das Tätigkeitsverbot bis 13.04.2020 verlängert wurde (ST: 20.03.2020).
Bitte beachten Sie ebenfalls die zwischenzeitlich ergangene Klarstellung des Fachverbandes betreffend Tierpensionen und Tiersitter!
Mag. Christian Eder
Fachgruppengeschäftsführer
Wichtige Information für uns EPUs
EINE INFORMATION FÜR DIE TIERBETREUER!
Der Fachverband der persönlichen Dienstleister erlaubt sich, nachstehende Klarstellung betreffend die Tätigkeitsbereiche der Tierpensionen und Tiersitter zu übermitteln.
Die zur Begutachtung gelangten Tätigkeitsbereiche der Tierpensionen und Tiersitter umfassen insbesondere die vorübergehende Haltung und Betreuung fremder Tiere in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie die Beaufsichtigung und Betreuung von Tieren im Freien (zB „Gassi-gehen“).
Nach ho Rechtsansicht handelt es sich bei den gegenständlichen Tätigkeitsbereichen um notwendige und unverzichtbare Dienstleistungen, die der Unterstützung und Hilfestellung – mitunter durch die aktuelle Situation – verhinderter Personen sowie der Bewahrung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen dienen.
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots durch die UnternehmerInnen, ist jedoch die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber.
Folgende Konstellationen sind sohin denkbar (beispielhafte Auflistung):
- Das Gassi-gehen oder
- die vorsorgliche Betreuung der Tiere oder
- die Übernahme der Tiere in die Betreuung und Pflege in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers
soweit es sich bei den Auftraggebern um
- ältere oder erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen oder
- Personen welche derzeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen,
handelt.
Im Rahmen der Dienstleistungserbringung ist der (physische) Kundenkontakt bis auf das Notwendigste zu reduzieren sowie die deklarierten Hygienebestimmungen explizit einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist sohin angehalten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine Ansteckung hintanhalten (zB.: Gebrauch von Desinfektionsmittel, Handschuhe etc.), bei unerlässlichem Kundenkotakt ist ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Klargestellt wird weiters, dass es sich bei den Tätigkeitsbereichen der Tiertrainer, Tiermasseure und Bewegungslehrer/-trainer, der Tierschönheitspfleger sowie der Tierernährungsberater um keine die Notwendigkeit der Inanspruchnahme begründete Dienstleistung handelt, weshalb das diesbezügliche Dienstleistungsangebot, nach Maßgabe des verordneten Betretungsverbotes
vorübergehen einzustellen ist.
Um den Corona-Virus einzudämmen, müssen seit heute einige Betriebe geschlossen bleiben. Welche davon betroffen sind und welche offen bleiben dürfen findet ihr unter www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf?fbclid=IwAR0tvZqjjYePSl7SvEQkNQG1pgIZr2L7-yBv5GxGIU14COFIZmaCpet1ZmU
Jetzt schnell und unbürokratisch steuerliche Erleichterungen beantragen!
Jetzt schnell und unbürokratisch steuerliche Erleichterungen beantragen
Um die vom Coronavirus betroffenen österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, haben wir ein kombiniertes Formular entwickelt, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen einfach zu beantragen sind. Dieses können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb [email protected] senden oder über FinanzOnline hochladen.
Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 233 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.
Auch die österreichische Wirtschaft ist vom Coronavirus betroffen. Daher haben wir als Bundesregierung ein Maßnahmenpaket bereitgestellt, das unsere Unternehmen unterstützen und vor allem Arbeitsplätze in unserem Land sichern soll!
Mehr dazu: https://www.krone.at/2116950
„Es gibt nur drei Gründe, das Haus zu verlassen: Erstens die Arbeit oder der unaufschiebbare Dienst von Gesundheitspersonal, der Polizei und Menschen im Lebensmittelhandel. Zweitens: Notwendige Besorgungen. Und Drittens: Andere Menschen zu unterstützen, die sich nicht selbst helfen können. Darüber hinaus gibt es keinen Grund, das Haus zu verlassen. Das heißt: Bleiben Sie auf Distanz! Nicht weil wir unsere Mitmenschen nicht gerne haben, sondern gerade deshalb, weil wir sie gerne haben.“ Danke für die Deutlichkeit, Sebastian Kurz!
https://kurier.at/politik/inland/sebastian-kurz-es-gibt-nur-drei-gruende-hinauszugehen/400781522
‼️‼️‼️Um die Unklarheiten im Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung zu bereinigen, wurde vom Fachverband der persönlichen Dienstleister eine Klarstellung verfasst:
Auf einen Blick:
• Alle im Bereich der Humanenergetik angebotenen Dienstleistung sind nicht von der oben erwähnten Ausnahme umfasst, weshalb per Montag, 16.03.2020 auch diese Dienstleistungen vorübergehend bis 22.03.2020 einzustellen sind!
• Von den Maßnahmen weiters betroffen sind auch alle übrigen Dienstleistungen im Bereich des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister. Das heißt, dass auch diese UnternehmerInnen, welche etwa den Berufsgruppen Tierbetreuer, Lebensraum, Farb- und Typberater oder Astrologen angehören, per Montag, 16.03.2020 ihre Dienstleistungen vorübergehend bis 22.03.2020 einzustellen haben.
Sobald es weitere Neuerungen gibt, halte wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!
‼️
https://news.wko.at/news/salzburg/regierung-erlaesst-beschraenkungen-fuer-die-wirtschaft.html?fbclid=IwAR3qyPBefF5urj1SPJgcyc7K47-ux4Gsxa_uXAWaq0Xs4iRTSGmJ-zVDLk0
Regierung erlässt Beschränkungen für die Wirtschaft: Wer ist betroffen? Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Regierung am Freitag die nächsten Einschränkungen beschlossen. Diese betreffen vor allem den Handel und Gastronomie.
Wir danken dem Team der Wirtschaftskammer Salzburg für den großartigen Einsatz auch am Wochenende! Alle Mitarbeiter tun ihr Bestes!
Alle Dienststellen der WKS auch am Wochenende besetzt Nach dem Beschluss der Landesregierung, Seilbahnen bis Sonntagabend und Hotelbetriebe ab Montag behördlich zu schließen, und den zu erwartenden weiteren Maßnahmen der Bundesregierung, die eine Ausbreitung des Corona-Virus bremsen sollen, ergibt sich für die Wirtschaft eine äußerst prekäre Lag...
Wir sagen danke für die vielen Stimmen und Unterstützung für das Team Wirtschaftsbund für die persönlichen Dienstleister in Salzburg. Dies nehmen wir als Auftrag uns weiterhin mit vollem Einsatz für die persönlichen Dienstleister zu engagieren. Danke für die vielen Vorzugsstimmen!🙏👍💪
Hannelore Fröhlich ist mit über 80 noch selbständig tätig und fix davon überzeugt:
Wählen gehen ist wichtig!
Birte Fuchs ist , und bietet in der Stadt Salzburg an.
Birte kandidiert bei der aktuell laufendenden als neue Berufsgruppen-Sprecherin und steht für , und GEGEN AUSGRENZUNG.
Nur GEMEINSAM können wir vieles erreichen!
Bitte machen Sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie LISTE1
Die letzten Wahlkarten sind per Briefwahl eingelangt, nun geht es in den Endspurt...
Gerade in Zeiten der sind die Persönlichen Dienstleister von großer Bedeutung für uns Menschen!
Das sagt auch unser WKO Präsident Harald Mahrer im Gespräch mit Eva Hochstrasser
WK Wahl 2020 - wichtige Information zur Wahlkartenwahl - Abgabeschluss und Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal!
Im heutigen Ministerrat wurden mit der leichteren Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband und der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) langjährige Wirtschaftskammer-Forderungen auf den Weg gebracht. Das bedeutet einerseits eine große Entlastung für unsere EPU und andererseits einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Außerdem wurden Erleichterungen bei Betriebsübergaben beschlossen.
Bis zu 1.200 Euro jährliche Ersparnis
Durch die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen im Wohnungsverband können unsere Unternehmerinnen und Unternehmer künftig bis maximal 1.200 Euro pro Jahr, also bis zu 100 Euro monatlich, für den Arbeitsplatz in der Wohnung als Betriebsausgabe geltend machen. Das hilft vor allem jungen Unternehmen und EPU, welche die eigenen Räumlichkeiten – oft aus Platznot – sowohl privat als auch für betriebliche Zwecke nutzen. Diese Entlastungsmaßnahme soll bereits per 1.1.2021 in Kraft treten.
Danke Sebastian Kurz für deine Unterstützung! 🤝
Nächste Woche ➡️ Liste 1 - Liste der Salzburger Wirtschaft - Wirtschaftsbund! ❌✍️
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Salzburg, 5020
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Salzburg, 5020
Liebe/r Kundin/e, wir unterstützen Menschen in dieser, auf vielen Ebenen fordernden Zeit.
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