Maurer & Partner Steuerberater
Wir beraten Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften zu steuerlichen, betriebs- oder personalwirtschaftlichen Fragen.
Die Sozietät wurde am 1.Juli 2014 gegründet. Sie ist aus der Steuerkanzlei Hubert Rutter, die seit 1990 in Eisenach tätig war, hervorgegangen. Wir beraten und betreuen kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Zu den betreuten Branchen zählen: Produktions-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie die freien Berufe. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung von Ärzten, Reiseunternehmen, Handwerks- und Baubetrieben.
Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert über Einzelheiten.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte am 21.08.2024 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist demnach für den 24.10.2024 vorgesehen.
Mehr dazu in unseren News auf www.stbverband-thueringen.de!
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Alle Infos zur Ausbildung und den verschiedenen Aufgaben findest Du auf unserer Website über den Link -> https://www.maurer-partner.de/unser-team
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Professionell, individuell, persönlich – bei Maurer & Partner Steuerberater gehen wir weit über die klassische Steuerberatung hinaus. 👩🏻💼🧑🏻💼 Als Ihr Partner bieten wir maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung und Vorsorgeberatung.
🔎Unsere Leistungen
▪️Steuerberatung: Expertise in allen steuerlichen Angelegenheiten.
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Wir beraten und betreuen kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Zu den betreuten Branchen zählen:
▪️ Ärzte
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▪️ Bauunternehmen
▪️ Produktionsunternehmen
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▪️ Handelsunternehmen
▪️ freie Berufe
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, sowie persönlich in unserer Kanzlei.
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📍 Eisenach / Erfurt
„Herzliche Gratulation an unsere frischgebackene Steuerfachangestellte!"
Wir freuen uns, die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung unserer Umschülerin zur Steuerfachangestellten bekannt zu geben. In einer feierlichen Zeremonie im Dorint Hotel in Erfurt wurde ihr gestern das wohlverdiente Zeugnis überreicht.
Mit Stolz gratulieren wir ihr zu diesem bedeutenden Meilenstein und heißen sie in unserem Team willkommen. Ihre Fähigkeiten und ihr Engagement sind eine wertvolle Bereicherung für unsere Kanzlei und wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.
Neben der klassischen Steuerberatung sind wir Ihr Partner bei den Themen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung und Vorsorgeberatung. 👩🏻💼🧑🏻💼
Wir bieten umfassende und individuelle Lösungen, die weit über das hinausgehen, was Steuerberatungskanzleien bisher angeboten haben. 💫
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, sowie persönlich in unserer Kanzlei.
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📍 Eisenach / Erfurt
Die meisten Menschen meinen, zu viele Steuern zu zahlen. Als Steuerfachangestellte/r hilfst du Ihnen dabei, alles richtig zu machen.
In diesem Beruf arbeitest Du an der Schnittstelle von Steuerberater/in, Mandanten und Finanzamt. Zu Deinen Mandanten kann jeder gehören, der Steuern zahlen muss: Privatpersonen oder Unternehmen, von A wie Apotheker/in über I wie Influencer/in bis Z wie Zimmerer/in.
Du unterstützt die Steuerberater/innen in Deiner Kanzlei, kommunizierst mit den unterschiedlichsten Ansprechpartnern und löst spannende Aufgaben für Deine Mandanten - der Mensch steht bei Deiner Arbeit im Mittelpunkt!
www.sicher-deine-zukunft.de
Möchtest Du die Zukunft unserer Kanzlei und die unserer Mandanten mitgestalten und suchst Du ein Umfeld, in dem Du Dich weiterentwickeln kannst? Dann bist Du bei uns herzlich willkommen!
Wir suchen ab sofort für unsere Kanzleien in Erfurt oder Eisenach Steuerfachangestellter / Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (m/w/d).
Unser Angebot
▪️ eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem attraktiven Arbeitsumfeld
▪️ eine unbefristete Anstellung
▪️ flexible Arbeitszeiten
▪️ selbständiges Arbeiten in einem dynamischen und motivierten Team
▪️ eine attraktive Bezahlung und Extras (Kaffee, Getränke, Parkplatz, Tankgutschein, Fahrtkostenzuschuss)
▪️ weitreichende Entwicklungsperspektiven samt entsprechender Fortbildungen
Kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon, sowie persönlich in unserer Kanzlei.
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📍 Eisenach / Erfurt
Eine schöne gemeinsame Zeit in Prag verbracht - 4 Tage Betriebsausflug
Herzlich Willkommen bei Maurer & Partner Steuerberater in Eisenach und Erfurt. 👋🏼
Neben der klassischen Steuerberatung sind wir Ihr Partner in den Themen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung und Vorsorgeberatung. 📊
Unser Angebot umfasst maßgeschneiderte Lösungen, die das herkömmliche Dienstleistungsangebot von Steuerberatungskanzleien in ihrer Gesamtheit und Einzigartigkeit übertreffen. 📌
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, sowie persönlich in unserer Kanzlei.
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📍 Eisenach / Erfurt
Weg mit den Klischees! So wie Justin anfangs dachte, Steuern sind langweilig, und sich dann schnell vom Gegenteil überzeugte, informiere auch Du Dich über die Aufgaben als Steuerfachangestellte/r. Ein sehr abwechslungsreicher und verantwortungsvoller Beruf mit einmaligen Aufstiegschancen, bei dem es menschelt und der von hohem Vertrauen geprägt ist. Neugierig? Dann schau hier: www.sicher-deine-zukunft.de
Wir möchten heute unserer geschätzten Mitarbeiterin Frau Fieting herzlich zum 30-jährigen Betriebsjubiläum gratulieren! Seit drei Jahrzehnten bereichert sie unser Team mit ihrem Engagement, ihrer Fachkompetenz und ihrem unermüdlichen Einsatz. Wir möchten Frau Fieting für Ihre Treue Ihren Einsatz und Ihre stetige Motivation danken. Herzlichen Glückwunsch zu diesem bemerkenswerten Meilenstein!
Wir sind dabei… Motto: Neue Arbeitswelten
Wir suchen Steuerfachangestellte (m/w/d) bzw. Steuerfachwirte (m/w/d) mit Erfahrung im Bereich Jahresabschlüsse für unsere digitale Kanzlei in Eisenach oder Erfurt
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Wachstumschancengesetz: Wichtige Steueränderungen | Steuern | Haufe Der Bundesrat hat dem durch den Vermittlungsausschuss abgespeckten Wachstumschancengesetz am 22.3.2024 zugestimmt.
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt.
Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
und allen, die an dieser Lösung mitgearbeitet haben!
Details in unseren News auf www.stbverband-thueringen.de
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Wir sind stolz darauf, auch im 6. Jahr in Folge, das Label DATEV Digitale Kanzlei 2024 erhalten zu haben.🎊 Dabei konnten wir alle Kriterien weit übertreffen.👏🏻 Wir sind schon gespannt auf die nächsten Jahre.💪🏻 Die Reise in eine noch digitalere Zukunft geht weiter!🚀
Wir wünschen all unseren Mandanten, Geschäftspartnern und Mitarbeitern frohe Weihnachten mit Ruhe, Besinnlichkeit und Zeit für die Familie!
Wir haben bis einschließlich Neujahr geschlossen und öffnen wieder ab 2. Januar.
Sparen mit dem Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 3.000 € und stellt Einnahmen für bestimmte übungsleitende, ausbildende, erzieherische, betreuende, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten in begrenzter Höhe steuerfrei.
An die Tätigkeit werden weitere Voraussetzungen geknüpft. Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen, im Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft, mit dem Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern. Voraussetzung ist also, dass die Tätigkeit einem pädagogischen Zweck dient, sie gemeinnützig ist und nicht mehr als ein Drittel der Vollzeittätigkeit ausmacht. Dabei muss keine Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne als Haupttätigkeit vorliegen. Die Übungsleiterpauschale kann auch von Rentnern, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslosen in Anspruch genommen werden.
Liegen die Voraussetzungen vor, so können pro Person und Jahr 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Damit haben sich die Initiativen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV e.V.) und der Bundessteuerberaterkammer gelohnt, die eine praxistaugliche Lösung eingefordert hatten.
Steuerliche Berücksichtigung der Zweitausbildung
Bei einer Zweitausbildung, beispielsweise nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium, ist ein voller Werbungskostenabzug möglich. Die Ausbildungsausgaben wie Fahrtkosten, Fachliteratur, Lernmaterial, Semestergebühren, Unterrichtsgebühren, Reisekosten und ggf. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung sollten gesammelt und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Bei der Zweitausbildung besteht die Möglichkeit, dass die gesammelten vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei Berufseintritt mit den dann erzielten Einkünften verrechnet werden.
Für den vollen Werbungskostenabzug ist es daher entscheidend, ob bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde. Dies ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Im Jahr 2023 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine langjährige Tätigkeit ohne abgeschlossene (Berufs-) Ausbildung bzw. ein Praktikum nicht als geordnete Ausbildung anzusehen ist.
Ihre Fragen dazu beantworten Steuerberaterinnen und Steuerberater unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.
Steuerliche Berücksichtigung der Erstausbildung
Aufwendungen für die erstmalige oder für ein können nur bis zur Höhe von 6.000 € im Jahr (bei Zusammenveranlagung pro Ehegatte bzw. Lebenspartner) als Sonderausgaben mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das sind beispielsweise Fahrtkosten zum Studienort oder zu Lerngemeinschaften sowie Lernmaterialien, Studiengebühren, Fachbücher und Arbeitsmittel.
Ein „unbeschränkter“ Werbungskostenabzug für eine erstmalige ist nach derzeitigem Recht nur bei Maßnahmen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses möglich. Bei Sonderausgaben gibt es – anders als bei Verlusten aus vorweggenommenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten – keinen Verlustvortrag/-rücktrag. Die Sonderausgaben bleiben ohne steuerliche Auswirkungen, wenn die in Ausbildung befindliche Person keine nennenswerten positiven Einkünfte hat.
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12:45 - 16:15 | |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 |
12:45 - 16:15 | |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 |
12:45 - 16:15 | |
Freitag | 07:30 - 12:00 |
12:45 - 15:00 |