Census24
Census24 hilft Ihnen, Ihre Steuererklärung schnell, einfach und sicher zu erledigen. Nutzen Sie hoc
Mehr Geld für Familien: Ab 1. Juli 2016 wird der monatliche Kinderzuschlag erhöht. Familien dürfen sich jetzt über zusätzlich 20 Euro pro Kind freuen.
Mehr dazu unter: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen-ab-juli-2016-wird-der-kinderzuschlag-auf-160-euro-erhoeht/
Die Betreuung der lieben Kleinen ist eine Herzensangelegenheit. Sie geht aber auch ganz schön ins Geld! Deshalb lohnt es sich, Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen – lassen sich auf diese Weise doch bis zu 4.000 € vom Finanzamt zurückholen.
Census24 hilft Ihnen dabei: mit einer professionell erstellten Steuererklärung zum fairen Preis. Einfach machen lassen unter www.census24.de
Das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Fast schon ein Klassiker unter den Finanztipps. Dabei gibt es allerdings ein paar Fallstricke zu vermeiden. Census24-Experte Dietmar Pues für die INFORMER MAGAZINE Essen.
https://www.youtube.com/watch?v=0EuHinlwPt8&list=PLB498869AA1737619&index=8
Sie waren zu einer Steuererklärung für das Jahr 2015 verpflichtet? Haben sie aber nicht bis zum 31. Mai abgegeben? Und die Frist nicht mit gutem Grund verlängern lassen?
Jetzt ist erst recht Eile geboten! Denn in der Regel drohen nun Unkosten durch Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und eine Festsetzung nachzuzahlender Steuern auf Grundlage von Schätzung.
Doch auch in diesem Fall können Sie sich auf Census24 verlassen – mit der Erstellung einer stichhaltigen Steuererklärung. Also: Schnell Versäumtes nachholen unter www.census24.de
Um Ihnen eine lückenlose und belastbare Steuererklärung zu erstellen, braucht Census24 lediglich Ihre üblichen Steuerdaten. Welche das im Einzelnen sind, sehen Sie auf einen Blick in der Checkliste unter www.census24.de/meine-steuererklaerung/checkliste/
Tankgutscheine? Klingt nach Geschenken! Doch sind sie tatsächlich welche? Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dietmar Pues gibt für die INFORMER MAGAZINE Essen Auskunft.
https://www.youtube.com/watch?v=8r-9K8k-D_o&index=5&list=PLB498869AA1737619
Ob als Barren oder in Form von Münzen: Gold fasziniert ungemein und wird als Kapitalanlage geschätzt.
Und wie sieht es steuerlich aus, wenn Sie das Edelmetall verkaufen möchten? Ganz einfach: Wenn Sie Barren oder Münzen bereits seit mehr als zwölf Monaten im Besitz haben, wird sein Verkaufserlös nicht versteuert. Tun Sie das allerdings zu einem früheren Zeitpunkt, sind bei einer Gewinnsumme von mehr als 600 € Steuern fällig.
Profitieren Sie vom Wissen des Census24-Teams auch für Ihre Steuererklärung: www.census24.de
Pokerturniere werfen ganz schön viel Preisgeld ab – die aus Sicht des Finanzamts einkommensteuerpflichtig sind. Das musste ein erfolgreicher Spieler erfahren, der gegen den Anspruch des Amts klagte. Wer diese Partie gewonnen hat, erfahren Sie unter www.census24.de/erfolgreiches-zocken-mit-steuernachspiel/
Allerletzte Chance für die Steuererklärung! Jetzt noch bis zum 31. Mai professionell erstellen lassen unter www.census24.de
Handwerkerleistungen im privaten Heim (Wohnung, Haus, Garten) sind gar nicht mal so teuer, wenn man sie von der Steuer absetzt. Der Staat fördert nämlich Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Mehrwertsteuer.
Jetzt ist es amtlich: Ab sofort fördert die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen mit einer Prämie von 4.000 €. Außerdem ist das Mobil ab der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Mehr dazu unter: www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/foerderung-von-e-mobilitaet-steuervorteile-und-kaufpraemie-beschlossen/
Ein eigenes Auto bedeutet Mobilität; aber auch jede Menge laufende Kosten. Doch zumindest die Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Wie viel Sie wiederbekommen, hängt vor allem von der Art der Nutzung ab:
Privat
Wird das Auto rein privat genutzt, gelten die Aufwendungen als Sonderausgaben, in die unter anderem auch Kosten für Kranken- und Pflegeversicherungen einfließen. Was insgesamt über dem Höchstbetrag liegt – 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige –, kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Beruflich (Arbeitnehmer)
Bei beruflichem Einsatz des Fahrzeug durch Arbeitnehmer gelten die Ausgaben für die Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten. Hier entscheidet der Anteil der privaten Nutzung über die Erstattung, weil bereits ein steuerlicher Vorteil durch die Entfernungspauschale gegeben ist.
Beruflich (Selbstständige)
Selbstständige, die ein Auto im Rahmen Ihrer Tätigkeit nutzen, machen die Beiträge als Betriebsausgaben geltend. Besonderheit: Auch die Vollkasko fällt hier ins Gewicht.
Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Einfach Kontakt mit den Experten von Census24 aufnehmen: http://www.census24.de/kontakt/
Betriebliche Altersvorsorge, Warengutscheine, Kindergartenbeiträge: Bei der Lohnsteuer lässt sich einiges sparen. Census24-Steuerberater Dietmar Pues gibt in einem Videobeitrag für die INFORMER MAGAZINE Essen nützliche Tipps.
https://www.youtube.com/watch?v=uubfk6AfWVM&list=PLB498869AA1737619&index=1
Der Wonnemonat Mai hat begonnen. Aus Sicht von Census24 heißt das: Schnell noch die Steuererklärung machen lassen – bevor die Frist am 31. Mai abgelaufen ist! Ganz einfach unter www.census24.de
Schon mal von der Bräunungssteuer gehört? Mit ihr wollte die Stadt Essen einst die Besitzer gewerblich genutzter Sonnenbänke in die Steuerpflicht nehmen. Dadurch erhoffte sich die klamme Verwaltung Mehreinnahmen von etwa 150.000 Euro im Jahr. Daraus wurde aber nichts: Das Innen- und Finanzministerium NRWs lehnte den Antrag auf diese Kuriosität ab.
Rentner können sich im Juli auf höhere Bezüge freuen – doch gerade deshalb müssen viele von Ihnen künftig eine Steuererklärung abgeben.
Mehr dazu unter:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/warum-die-rentenerhoehung-auch-eine-schattenseite-hat/
Frühjahrsputz: Finger weg von den Aktenordnern!
Nicht nur Unternehmen sind dazu angehalten, Rechnungen und Belege über in Auftrag gegebene Leistungen zu archivieren.
So sind Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang zu archivieren.
Gerade Eigenheimbesitzer, die handwerkliche Arbeiten im Haus und am Grundstück in Auftrag geben, sollten sich das zu Herzen nehmen: Sämtliche Rechnungen über beispielsweise bauliche und planerische Leistungen sowie Reinigungs-, Instandhaltungs- und Gartenarbeiten unterliegen einer zweijährigen Aufbewahrungspflicht.
Belege über handwerkliche Leistungen, die einer Gewährleistungspflicht unterliegen, sollten sogar bis zu fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Altersvorsorge wieder reinholen
Satte 76 Prozent der Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung können über die Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Das Limit liegt bei 20.000 € für Ledige und 40.000 € bei Verheirateten.
Prüfen Sie mit uns, wie viel Sie zurückbekommen können:
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Klar definiert: Arbeitskleidung
Nicht alles, was den Steuerzahler bei der Arbeit am besten kleidet, ist Arbeitskleidung. Das musste ein Anwalt erfahren, der seine Kleidung im Wert von 3.000 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen wollte und damit bei Gericht scheiterte.
Generell seien Kleidungskosten Kosten der privaten Lebensführung – ebenso wie Verpflegungs- und Wohnungskosten. Mehr Chance auf Absetzung haben Arztkittel, Sicherheitsschuhe oder Roben, da sie wohl kaum im privaten Bereich getragen werden.
Mehr Aktuelles aus der Welt der Steuerrechtsprechung lesen Sie unter: http://www.census24.de/aktuelles/
Verjährung? Ja – aber mit Ausnahmen
Fünf Jahre Zeit haben Steuerzahlungen, bis sie verjähren – gemessen ab dem Ende des Jahres, mit dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Doch es gibt Ausnahmen: Durch Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub, Anmeldung im Konkurs und Vollstreckungsmaßnahmen wird die Verjährungsfrist verlängert.
Mehr Details zu den Ausnahmen finden Sie unter:
http://www.census24.de/verjaehrung-ja-aber-mit-ausnahmen/
Einkommenssteuererklärung kann so einfach sein
Census24 ist die Lösung für alle Privatleute, die ganz leicht von zu Hause aus ihre Steuererklärung erstellen möchten, ohne auf Expertenwissen zu verzichten. Und das zu einem Top-Preis – damit Sie sich über Ihre Rückzahlung wirklich freuen können.
Registrieren Sie sich ganz einfach unter http://www.census24.de
Aktuelle Rechtsprechung aus der Steuerwelt
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im Streitfall beantragte ein Arbeitnehmer für 2007 die sogenannte Antragsveranlagung des Einkommensteuergesetzes. Der Antrag ist innerhalb der Festsetzungsfrist zu stellen, die mit Ablauf des Jahres der Steuerentstehung beginnt und vier Jahre beträgt. Der Antrag ging im konkreten Fall beim Finanzamt erst am Samstag, dem 2. Januar 2012 ein. Während Finanzamt und Finanzgericht dies als verspätet ansahen, habe der Kläger den Antrag laut Bundesfinanzhof rechtzeitig gestellt.
Mehr dazu unter:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/steuern/bfh-steueransprueche-verjaehren-nicht-am-wochenende/
BFH: Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. So entschied der BFH (Az. VI R 14/15).
Fit werden – und das auch noch gratis?
Beiträge für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden – allerdings nur, wenn das Training zur Heilung oder Linderung einer Verletzung oder Krankheit beiträgt und regelmäßig unter fachmännischer Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers stattfindet.
Dabei wichtig: Noch bevor der Steuerpflichtige einen Vertrag im Sportstudio abschließt, muss er dem Finanzamt als Beweis ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Verzug kann teuer werden
Ganze sechs Prozent Zinsen erhebt das Finanzamt, wenn der Zahler säumig ist. Erhoben wird der Satz nach einer zinslosen Dauer von 15 Monaten. Dabei ist es vollkommen gleich, ob der Steuerzahler selbst für den Verzug verantwortlich ist oder nicht.
Kleiner Trost: Die sechs Prozent gelten bei Nachforderung oder Erstattung auch zugunsten des Steuerzahlers.
Steuersünder gegen Finanzamt und Steuerberaterin
Erst die Nachzahlung an das Finanzamt aussitzen wollen, dann die Steuerberaterin verklagen? Das zumindest versuchte ein Münchner Ehepaar.
Ob es damit Erfolg hatte, lesen Sie hier: http://www.census24.de/steuersuender-gegen-finanzamt-und-steuerberaterin/
Jetzt Steuerfragen stellen!
Am heutigen Sonntag gehen wir von 15:00 bis 16:30 Uhr live auf Ihre Fragen rund um die Steuererklärung ein. Nur zu – wir freuen uns darauf, Ihnen Klarheit zu verschaffen.
Termin verpasst? Stellen Sie uns Ihre Fragen gerne unter www.census24.de
Sie fragen – Census24 antwortet
Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Wie viel Prozent meiner Steuerausgaben kann ich zurückbekommen? Und wie war das noch mal mit dem Ehegattensplitting?
Steuererklärung ist gar nicht mal so einfach – es sei denn, Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner, der sich wirklich in der Welt der Steuern auskennt. Deshalb nimmt sich Census24 am kommenden Sonntag, dem 20. März, von 15:00 bis 16:30 Uhr die Zeit, live auf Ihre Fragen rund um die Welt der Steuererklärung einzugehen.
Schauen Sie also wieder online vorbei – wir sind gespannt auf Ihre Fragen!
Es lohnt sich mal den Chef zu fragen:
Es gibt es eine steuerliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 € monatlich. Diese monatliche 44-Euro-Freigrenze gilt für Sachbezüge, die ohne besonderen Anlass zugewendet werden. Dies können zum Beispiel Gutscheine oder Ähnliches sein, die der Chef dem Mitarbeiter steuerfrei und monatlich zukommen lassen kann.
Wichtig für den Chef: Sie müssen in dem Monat gekauft werden, in dem sie geschenkt werden!
Wichtig für Berufspendler:
Berufspendler dürfen die einfache Entfernung zur Arbeit pauschal mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Der Abzug gilt ab dem ersten Kilometer. Der Fiskus erkennt bei einer 5-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten an, bei einer 6-Tage-Woche 260 bis 280 Fahrten (ohne Urlaubs und Krankheitstage). Wer 15 Kilometer zurücklegt, kommt bereits auf 1035 Euro und überschreitet damit die Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro.
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