Lange - Pflegeberatung und Pflegebegutachtung
Wir unterstützen Sie bei allen Spezialthemen in der Pflege. Professionelle Pflegeberatung und unabhä
🦅 Auch wir sind natürlich dabei ! 🦅
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🏟 Kämpfen, siegen, jubeln - so wollen wir die Adlerträger sehen!
👨🏻💻 Wir freuen uns auf die kommende Saison, die am Samstag beginnt!
⚽️ WIR wünschen dem SC Preußen Münster eine tolle Saison und hoffen gemeinsam auf den Aufstieg!
💻 Beratungseinsatz § 37.3 SGB XI telefonisch oder virtuell möglich.
📌 Wer Pflegegeld im Rahmen einer häuslichen Pflege erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.
📌 Der Beratungsbesuch sichert die Qualität der Pflege und dient der Beratung von pflegenden Angehörigen.
📌 Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, dass Sie den verpflichtenden Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorläufig bis zum 31. März 2022 auch telefonisch oder per Video-Gespräch durchführen lassen können.
⚠️ Wird die Pflegeberatung nicht kontinuierlich abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder einbehalten werden.
Häufigkeit der Beratungsbesuche:
☑️ bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
☑️ bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
☑️ bei Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit auf einen halbjährlichen Besuch
📌Corona-Leistungen werden länger gewährt.
Die „Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie“ ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Für Pflegebedürftige ergibt sich aus dieser Verordnung die Möglichkeit, einige Leistungen länger in Anspruch zu nehmen und so Geld und Zeit zu sparen.
✔️Der verpflichtende Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug (Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI) kann bis Jahresende (31.12.2021) weiterhin digital durchgeführt werden.
✔️ Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2-5 gilt noch bis zum 31.12.2021 die Regelung zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen. Das bedeutet, ist die Versorgung durch Pflegefachkräfte nicht möglich, können diese Leistungen für die Dauer des Versorgungsengpasses von anderen Leistungserbringern, wie zum Beispiel Betreuungsdiensten oder anderen medizinischen Leistungserbringern erbracht werden. Eine Zulassung nach dem SGB XI ist hierbei nicht erforderlich. Stehen auch solche Angebote nicht zur Verfügung, können die Leistungen zudem von Ehrenamtlichen oder Nachbar*innen erbracht werden. Voraussetzung ist, dass sie bisher nicht als Pflegeperson die/ den Pflegebedürftige*n versorgen.
✔️ Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können bis zum 31.12.2021 den Entlastungsbetrag von 125 Euro auch für Hilfen erhalten, die nicht explizit in § 45 SGB XI als mögliche Angebote zur Unterstützung im Alltag benannt sind. Mit dieser Regelung soll Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 erleichtert werden, Versorgungsengpässe, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurden, zu überbrücken.Die nicht verbrauchten Leistungsbeträge des Entlastungsbetrags, die im Normalfall am Ende der ersten Jahreshälfte des Folgejahres verfallen, können aufgrund der andauernden Pandemie weiter übertragen werden: Die in den Jahren 2019 und 2020 nicht verbrauchten Beträge können für alle Pflegebedürftigen zudem noch in den Zeitraum bis zum 31.12.2021 übertragen werden.
📞Nehmen Sie gern unsere Beratung in Anspruch.
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📌Fast jeder dritte Antrag auf Pflegegrad wird zunächst abgelehnt oder nicht der erhoffte Pflegegrad zuerkannt – ein schwerer Schlag für Antragsteller bzw. deren pflegende Angehörige.
❗️Achtung: Sie müssen eine Ablehnung aber nicht einfach hinnehmen, sondern können Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen.
☎️ WIR BERATEN SIE GERNE- kommen Sie zu Ihrem Recht⚖️
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🔝Heute möchte wir Ihnen unseren neuen Informationflyer vorstellen.
💻Schauen Sie auch auf unsere neue Internetseite www.lange-pflegeberatung.de
⚖️ Eine Beratung oder das Erstellen eines Sachverständigengutachtens ist eine verantwortungsvolle
Aufgabe, der nicht nur durch profundes pflegerisches und medizinisches Wissen, sondern auch durch eine sorgsame Arbeitsweise begegnet werden muss.
Nicht selten stellen pflegerische Fragestellungen einen komplexen Sachverhalt dar, dem wir mit ausreichender Zeit und Sorgfalt begegnen.
Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung in pflegerischen, medizinischen und juristischen Sachverhalten können wir fundierte Gutachten mit hoher Expertise gewährleisten. Die Gutachten sind allgemein verständlich und gerichtsfest.
📞 Nehmen Sie Kontakt auf wir informieren Sie gern!
🙌🏻Heute das erste mal im Stadion präsent. Wir hoffen auf einen Sieg unserer Adlerträger 🦅⚫️⚪️💚
🙌🏻 Wir freuen uns nun offizieller Fiffi-Gerritzen- Club Partner zu sein. Unter dem Motto GEMEINSAM IN DIE 3. LIGA unterstützen wir unsere Adlerträger 🦅 Seite an Seite ⚫️🟢💚
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⚖️Nach einem ablehnenden Bescheid einer Pflegekasse haben Pflegebedürftige die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Wird dieser Widerspruch abgelehnt, bleibt u.a die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen.
👨🏻💼Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen unabhängiges Pflegegutachten.
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🆙 Wissenschaftliche Studien zeigen, dass nur 7% der pflegebedürftigen Menschen einen Widerspruch bei Ablehnung des Pflegegrades einreichen. Warum ist das so? Viele Menschen trauen sich nicht dieses Rechtsmittel einzulegen oder haben Angst vor dem Formulardschungel. Wir helfen Ihnen dabei. Lassen Sie sich kostenlos beraten und wählen Sie das passende Widerspruchspaket für Sie aus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 📞 0️⃣2️⃣5️⃣1️⃣3️⃣8️⃣3️⃣3️⃣8️⃣2️⃣8️⃣0️⃣
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⚖So unterstützen wir Ihren Pflegegrad Widerspruch. Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen.☎ 0251 – 38338280 www.lange-pflegeberatung.de
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‼️WICHTIG ‼️ Die Beratung ist für Sie kostenlos
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Beratungsbesuche
§ 37. 3 SGB XI für Menschen die ausschließlich Pflegegeld beziehen ausgesetzt.
Ab dem 01.03.2021 müssen Sie sich wieder dem Qualitätssicherungsbesuch unterziehen und sich beraten lassen.
Ansonsten droht Ihnen die Kürzung des Pflegegeldes.
Vereinbaren Sie bereits noch heute Ihren Beratungstermin bei uns. ☎ 0251 – 38338280
Wir freuen uns Sie beraten zu dürfen.
Unsere Leistungspakete im Überblick - Jetzt kostenlos informieren ☎0251 – 38338280
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Alles Rund um das Thema Pflegegrad-Widerspruch.📄🖊⚖️
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Wir bieten Ihnen eine professionelle Pflegeberatung an.
Von der Antragstellung auf Pflegeleistungen bis zum Widerspruch oder auch eine unabhängige Pflegebegutachtung von einem Pflegesachverständigen, falls Sie mit dem Ergebnis Ihres Gutachtens von MDK oder Medicproof nicht einverstanden sind oder Zweifel haben.
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