AWB Tax & Law
Die AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und die AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten national u
Im 𝐉𝐔𝐕𝐄 𝐇𝐚𝐧𝐝𝐛𝐮𝐜𝐡 𝐖𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐬𝐤𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐢𝐞𝐧 𝟐𝟎𝟐𝟑/𝟐𝟎𝟐𝟒 analysiert und bewertet der JUVE Verlag rund 750 Wirtschaftskanzleien, darunter auch die AWB. Vor allem im Bereich der 𝐁𝐞𝐫𝐚𝐭𝐞𝐫𝐩𝐫𝐨𝐟𝐢𝐥𝐞 konnte die AWB 𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭𝐞𝐧 ⭐
„Engagiert, ergebnisorientiert und ein absoluter Experte in der Exportkontrolle“, so lautet das positive Urteil über Rechtsanwalt Robert Witte aus dem Team . Die JUVE-Redaktion hebt insbesondere die sehr präzise und kompetente Beratung des AWB-Beraters im hervor. Zum Exportkontrollteam der AWB gehört neben Robert Witte unter anderem der renommierte Exportkontrollexperte Matthias Merz, der neben der Beratung im deutschen und europäischen Exportkontrollrecht auch zahlreiche Seminare zum amerikanischen Exportkontrollrecht gibt.
Im Zollrecht werden Prof. Dr. Hans Michael Wolffgang, Prof. Dr. Peter Witte und Manuel Sieben im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 häufig als Experten auf ihrem Gebiet empfohlen. Im Kanzleiprofil der AWB hebt die JUVE-Redaktion die AWB vor allem für ihre Beratung zum hervor 🔝
👉 Mehr Infos: https://www.awb-international.de/aktuelles/unternehmensneuigkeiten/juve-handbuch-2023-2024
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zählt die AWB zu den 🥇 „𝐓𝐨𝐩 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬- 𝐮𝐧𝐝 𝐖𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐬𝐩𝐫ü𝐟𝐮𝐧𝐠𝐬𝐤𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐢en 𝐢𝐧 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐧𝐝”.
Insgesamt zählt die F.A.Z. in ihrer Analyse 200 Kanzleien zu den besten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Die Analyse basiert auf Empfehlungen von Mandantinnen und Mandanten. Die AWB konnte in der 𝐊𝐚𝐭𝐞𝐠𝐨𝐫𝐢𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐟𝐮𝐡𝐫𝐮𝐦𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 (𝐙ö𝐥𝐥𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧) punkten 💪
👉 Mehr Infos: https://www.awb-international.de/aktuelles/unternehmensneuigkeiten/faz-bewertet-awb
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und Gastautoren geben einen Einblick in aktuelle Themen aus , und .
Mit dem 11. Sanktionspaket der gegen ist die Problematik der Umgehung von stärker in den Fokus gerückt und spätestens der von der EU-Kommission veröffentlichte 𝐋𝐞𝐢𝐭𝐟𝐚𝐝𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐒𝐚𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐮𝐦𝐠𝐞𝐡𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 macht unmissverständlich klar: Unternehmen müssen alle zwingend einhalten. 𝐌𝐚𝐫𝐤𝐮𝐬 𝐁𝐢𝐭𝐳𝐞𝐫 stellt in einem aktuellen Gastbeitrag die „𝐑𝐞𝐝 𝐅𝐥𝐚𝐠𝐬“ sowie mögliche Maßnahmen vor.
Außerdem beschäftigt sich 𝐒𝐨𝐩𝐡𝐢𝐞 𝐅𝐚𝐧𝐞𝐧𝐬𝐭𝐢𝐜𝐡 mit der Bedeutung 𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐦äß𝐢𝐠𝐞𝐫 𝐅𝐨𝐫𝐭𝐛𝐢𝐥𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐙𝐨𝐥𝐥- 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐮ß𝐞𝐧𝐰𝐢𝐫𝐭𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭. Bestimmte Bewilligungen und Genehmigungen sind an „Zuverlässigkeit“ und/oder „hinreichende Kenntnisse“ geknüpft. sind deswegen als wichtiger Baustein einer sorgfältigen und angemessenen innerbetrieblichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen -Organisation zu sehen.
Eine Zusammenfassung des 𝟔. 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐕𝐀𝐓 𝐒𝐮𝐦𝐦𝐢𝐭 von 𝐅𝐞𝐥𝐢𝐱 𝐑𝐚𝐝𝐭𝐤𝐞 rundet das Heft ab.
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https://www.awb-consulting.net/
𝐍𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧: Unsere Umsatzsteuerexpertin 𝐃𝐫. 𝐍𝐚𝐭𝐡𝐚𝐥𝐢𝐞 𝐇𝐚𝐫𝐤𝐬𝐞𝐧 referiert Mitte in zum Thema „(Einfuhr-)Umsatzsteuer und Zoll in der Rechtsprechung“. Veranstalter ist die DeutscheAnwaltAkademie.
📣 (𝐄𝐢𝐧𝐟𝐮𝐡𝐫-)𝐔𝐦𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐨𝐥𝐥 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠
▪ Donnerstag, 16. November 2023
▪ 08:00 bis 13:30 Uhr
▪ Lindner Park-Hotel Hagenbeck
👉 Jetzt anmelden: https://www.anwaltakademie.de/seminare/seminarpaket-steuerrecht-3-x-5-stunden.38208
Der Vortrag von Dr. Nathalie Harksen findet im Rahmen des Seminarpakets „Steuerrecht: 3 x 5 Stunden“ statt. Zu weiteren Themen referieren 𝐒𝐚𝐛𝐢𝐧𝐞 𝐔𝐧𝐤𝐞𝐥𝐛𝐚𝐜𝐡-𝐓𝐨𝐦𝐜𝐳𝐚𝐤 und 𝐃𝐫. 𝐏𝐞𝐭𝐞𝐫 𝐆𝐮ß𝐞𝐧 🤝
Die und die haben sich in getroffen, um wichtige Handelskonflikte beizulegen. Bei dem Spitzentreffen konnte jedoch 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 erzielt werden. So war in einer gemeinsamen Erklärung zu den verhängten 𝐒𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐳ö𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐒𝐭𝐚𝐡𝐥- 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐥𝐮𝐦𝐢𝐧𝐢𝐮𝐦𝐢𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭𝐞 lediglich von Fortschritten die Rede, die man in den kommenden zwei Monaten erreichen wolle.
Zum 𝐇𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝: Bei dem ging es um Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, die US-Präsident Donald Trump 2018 eingeführt hatte. Die Wirkung dieser Zölle wurde 2021 durch eine vorläufige Einigung zwischen und Washington stark eingeschränkt. Die Vereinbarung sieht jedoch auch vor, dass bis Ende 2023 eine langfristige Lösung gefunden werden soll.
Sollte 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 erzielt werden, 𝐤ö𝐧𝐧𝐭𝐞𝐧 𝟐𝟎𝟐𝟒 𝐞𝐫𝐧𝐞𝐮𝐭 𝐒𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐳ö𝐥𝐥𝐞 auf alle europäischen Stahl- und Aluminiumexporte in die USA erhoben werden. Im Gegenzug könnte die EU wieder Sonderzölle auf US-Produkte einführen.
Auch beim geplanten Rohstoffabkommen, das der EU einen besseren Zugang zum US-Subventionspaket für grüne Technologien, dem „Inflation Reduction Act“, verschaffen soll, konnte kein Durchbruch erzielt werden.
Quelle:https://www.consilium.europa.eu/media/67448/us-eu-statement-final.pdf
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und Gastautoren geben einen Einblick in aktuelle Themen aus und .
Registrierte Ausführer dürfen Ursprungsnachweise auf der Rechnung ohne Wertgrenze ausstellen. Der Status des 𝐑𝐄𝐗 kommt sowohl in Freihandelsabkommen als auch im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) zum Einsatz. Der Status ist nicht bewilligungsbedürftig, eine Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt reicht aus – jedoch kann der Status durchaus wieder entzogen werden. 𝐂𝐨𝐫𝐧𝐞𝐥𝐢𝐮𝐬 𝐇𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐛𝐚𝐜𝐡 diskutiert in der aktuellen Ausgabe die 𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐐𝐮𝐚𝐥𝐢𝐭ä𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐄𝐧𝐭𝐳𝐮𝐠𝐬.
Außerdem freuen wir uns über 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐆𝐚𝐬𝐭𝐛𝐞𝐢𝐭𝐫ä𝐠𝐞: 𝐍𝐨𝐫𝐚 𝐆𝐫𝐮𝐛𝐞𝐫𝐭 von der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH und 𝐃𝐫. 𝐌𝐚𝐫𝐭𝐢𝐧 𝐁ü𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 stellen das 𝐞𝐮𝐫𝐨𝐩ä𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐂𝐄-𝐊𝐞𝐧𝐧𝐳𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 und das 𝐛𝐫𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐊𝐂𝐀-𝐋𝐚𝐛𝐞𝐥, den Ablauf der Konformitätsbewertung und die gesetzlichen Pflichten gegenüber.
𝐃𝐫. 𝐉𝐮𝐥𝐞 𝐆𝐢𝐞𝐠𝐥𝐢𝐧𝐠, 𝐀𝐥𝐞𝐱𝐚𝐧𝐝𝐫𝐚 𝐋𝐨𝐩𝐞𝐳-𝐂𝐚𝐬𝐞𝐫𝐨 und 𝐃𝐚𝐯𝐢𝐝 𝐂𝐫𝐨𝐬𝐛𝐲 von unserem Kooperationspartner Nixon Peabody LLP geben abschließend einen ersten Ausblick auf die 𝐠𝐞𝐩𝐥𝐚𝐧𝐭𝐞𝐧 𝐊𝐨𝐧𝐭𝐫𝐨𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐔𝐒-𝐈𝐧𝐯𝐞𝐬𝐭𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 in bestimmte 𝐜𝐡𝐢𝐧𝐞𝐬𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 – die lang erwartete Executive Order hierzu hat US-Präsident Anfang August erlassen.
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Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB geben einen Einblick in aktuelle Themen aus , und .
Das nunmehr 𝟏𝟏. 𝐒𝐚𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐩𝐚𝐤𝐞𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐔 gegenüber der Russischen Föderation wurde am 23.6.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es zielt neben der Ausweitung der Ausfuhrbeschränkungen insbesondere darauf, die Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden zu verbessern sowie Umgehungspraktiken zu verhindern. 𝐉𝐨𝐡𝐚𝐧𝐧𝐞𝐬 𝐏𝐥𝐞𝐦𝐩𝐞𝐫 gibt einen Überblick.
Der Reformprozess des bildete einen der Schwerpunkte des diesjährigen Europäischen Zollrechtstags (EFA Europäisches Forum für Aussenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V.), von dem 𝐃𝐫. 𝐊𝐞𝐫𝐬𝐭𝐢𝐧 𝐇𝐚𝐫𝐝𝐞𝐧 in der vorliegenden Ausgabe berichtet. Eine Betrachtung des aktuellen BMF-Schreibens vom 25.4.2023 von 𝐅𝐞𝐥𝐢𝐱 𝐑𝐚𝐝𝐭𝐤𝐞 zur Neuregelung umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte rundet das Heft ab.
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„Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument für den Klimaschutz in der EU. Aber er hat auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll diese nun gestärkt werden.“ 𝐏𝐫𝐨𝐟. 𝐃𝐫. 𝐇𝐚𝐧𝐬-𝐌𝐢𝐜𝐡𝐚𝐞𝐥 𝐖𝐨𝐥𝐟𝐟𝐠𝐚𝐧𝐠 und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster, 𝐇𝐞𝐥𝐠𝐞 𝐖𝐢𝐞𝐠𝐠𝐫𝐞𝐟𝐞, ordnen die Funktionsweise des CBAM im Interview mit Götz Kümmerle von JUVE Steuermarkt ein.
👉 Hier geht es zum Artikel: https://lnkd.in/ent8RmHX
Mit unserem Nr. 13/2023 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich . 📬
Diesmal geht es um eine -Entscheidung zu nachträglich entdeckten . Dabei ging es um die Änderung der Zollanmeldung, die Berichtigung von Fehlern und um Sanktionen bei nach der Überlassung festgestellten Mehrmengen.
👉 Zum Newsletter: https://www.awb-international.de/newsletter/nr-13/2023
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH bietet die AWB ihren Mandanten eine 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐃𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 an: die 𝐓𝐞𝐬𝐭𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts sowie im Bereich der .
Der neue Service von AWB und HLB Schumacher bezieht sich auf den 𝐈𝐓-𝐁𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡 und auf verschiedene 𝐂𝐨𝐦𝐩𝐥𝐢𝐚𝐧𝐜𝐞-𝐌𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭-𝐒𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦𝐞 (𝐂𝐌𝐒).
👉 Weitere Informationen: https://lnkd.in/eN8bUx_x
Der Carbon Border Adjustment Mechanism ( ) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen innerhalb der , die , , , , , oder aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die Regeln des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU. Weitere Güter, auf die der CBAM angewendet werden wird, werden voraussichtlich folgen.
Prof. Dr. Hans Michael Wolffgang ist Ihr Experte bei der AWB, wenn es um die Anforderungen des CBAM an importierende Unternehmen geht.
👉 Mehr Informationen: https://lnkd.in/eWfMN2xD
„𝘿𝙞𝙚 𝘼𝙒𝘽 𝙝𝙖𝙩 𝙙𝙞𝙚 𝙟ü𝙣𝙜𝙚𝙧𝙚 𝙂𝙚𝙨𝙘𝙝𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚 𝙙𝙚𝙨 𝙕𝙤𝙡𝙡𝙨 𝙣𝙖𝙘𝙝𝙝𝙖𝙡𝙩𝙞𝙜 𝙗𝙚𝙜𝙡𝙚𝙞𝙩𝙚𝙩. 𝙀𝙨 𝙜𝙞𝙗𝙩 𝙥𝙧𝙖𝙠𝙩𝙞𝙨𝙘𝙝 𝙠𝙚𝙞𝙣𝙚 𝙯𝙤𝙡𝙡𝙩𝙚𝙘𝙝𝙣𝙞𝙨𝙘𝙝𝙚 𝙪𝙣𝙙 𝙯𝙤𝙡𝙡𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝙁𝙧𝙖𝙜𝙚, 𝙙𝙚𝙧𝙚𝙧 𝙨𝙞𝙘𝙝 𝙙𝙞𝙚 𝙈ü𝙣𝙨𝙩𝙚𝙧𝙖𝙣𝙚𝙧 𝙣𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙖𝙣𝙣𝙚𝙝𝙢𝙚𝙣.“ – So urteilt JUVE über die AWB Steuerberatungsgesellschaft. Der JUVE Steuermarkt analysiert die Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten deutscher in sechs Regionen und zehn Fachgebieten. Darunter ist auch die AWB Steuerberatungsgesellschaft, die insbesondere im Bereich und positiv bewertet wird.“
Zum JUVE-Ranking: https://lnkd.in/enECbkj4
Mehr Infos: https://lnkd.in/eQjvWBhb
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und eine Gastautorin geben einen Einblick in aktuelle Themen aus , und .
Das „𝐖𝐨𝐫𝐭𝐦𝐚𝐧𝐧“-𝐔𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥 hat im Jahr 2017 den Erstattungszinsanspruch eines Wirtschaftsbeteiligten wegen zu Unrecht erhobener Abgaben bejaht. Im vergangenen Jahr hat zudem der die Übertragbarkeit der Wortmann-Entscheidung auf andere Konstellationen bestätigt. In einem ausführlichen Praxisbeitrag stellt 𝐀𝐠𝐧𝐞𝐬 𝐁𝐞𝐬𝐞𝐥 neben einem Überblick über die Rechtsprechung die Modalitäten und den Ablauf des unionsrechtlichen Erstattungszinsantrags dar.
Weiterhin befasst sich 𝐒𝐨𝐩𝐡𝐢𝐞 𝐅𝐚𝐧𝐞𝐧𝐬𝐭𝐢𝐜𝐡 mit der nachträglichen 𝐈𝐧𝐚𝐧𝐬𝐩𝐫𝐮𝐜𝐡𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐤𝐨𝐧𝐭𝐢𝐧𝐠𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧 (FG Düsseldorf, Urt. v. 19.10.2022).
𝐀𝐥𝐞𝐱𝐚𝐧𝐝𝐫𝐚 𝐋𝐨𝐩𝐞𝐳-𝐂𝐚𝐬𝐞𝐫𝐨 von unserem Kooperationspartner Nixon Peabody LLP gibt einen Überblick über den 𝐔𝐒-𝐚𝐦𝐞𝐫𝐢𝐤𝐚𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐔𝐲𝐠𝐡𝐮𝐫 𝐅𝐨𝐫𝐜𝐞𝐝 𝐋𝐚𝐛𝐨𝐫 𝐏𝐫𝐞𝐯𝐞𝐧𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐀𝐜𝐭 (𝐔𝐅𝐋𝐏𝐀) betreffend Güter aus der autonomen Region Xinjiang-Uigurien, der durchaus auch Auswirkungen auf Nicht-US-Unternehmen haben kann.
Die Betrachtung der 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐭𝐞𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐄𝐢𝐧𝐟𝐮𝐡𝐫𝐮𝐦𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 bei einem 𝐳𝐨𝐥𝐥𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐅𝐞𝐡𝐥𝐯𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧 von 𝐁𝐫𝐢𝐭𝐭𝐚 𝐋ü𝐠𝐞𝐫 und 𝐅𝐞𝐥𝐢𝐱 𝐑𝐚𝐝𝐭𝐤𝐞 schließt das Heft ab.
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Als „𝑃𝑖𝑜𝑛𝑖𝑒𝑟 𝑑𝑒𝑟 𝑍𝑜𝑙𝑙𝑏𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑛𝑔“ bezeichnet Who's Who Legal (WWL) AWB-Partner und Gründungsmitglied der Kanzlei Prof. Dr. Hans Michael Wolffgang. Die britische Fachpublikation ermittelt jährlich die führenden Rechtsanwälte und Beratungsexperten im . WWL schreibt über Prof. Dr. Wolffgang:
“𝐻𝑎𝑛𝑠-𝑀𝑖𝑐ℎ𝑎𝑒𝑙 𝑊𝑜𝑙𝑓𝑓𝑔𝑎𝑛𝑔 𝑒𝑎𝑟𝑛𝑠 𝑝𝑙𝑎𝑢𝑑𝑖𝑡𝑠 𝑓𝑜𝑟 ℎ𝑖𝑠 𝑒𝑥𝑡𝑒𝑛𝑠𝑖𝑣𝑒 𝑒𝑥𝑝𝑒𝑟𝑖𝑒𝑛𝑐𝑒 𝑎𝑑𝑣𝑖𝑠𝑖𝑛𝑔 𝑐𝑙𝑖𝑒𝑛𝑡𝑠 𝑜𝑛 𝑐𝑜𝑚𝑝𝑙𝑒𝑥 𝑐𝑢𝑠𝑡𝑜𝑚𝑠 𝑚𝑎𝑡𝑡𝑒𝑟𝑠 𝑎𝑛𝑑 𝑒𝑥𝑝𝑜𝑟𝑡 𝑐𝑜𝑛𝑡𝑟𝑜𝑙 𝑙𝑎𝑤. 𝐻𝑒 𝑖𝑠 𝑐𝑜𝑛𝑠𝑖𝑑𝑒𝑟𝑒𝑑 𝑎 '𝑝𝑖𝑜𝑛𝑒𝑒𝑟 𝑜𝑓 𝑐𝑢𝑠𝑡𝑜𝑚𝑠 𝑎𝑑𝑣𝑖𝑠𝑜𝑟𝑦 𝑠𝑒𝑟𝑣𝑖𝑐𝑒𝑠'.” (whoswholegal.com)
👉 Zum WWL-Eintrag: https://lnkd.in/dCZn3in
👉 Mehr Infos: https://lnkd.in/eXU34KAf
Unser Newsletter Nr. 11/2023 informiert Sie über wichtige Neuigkeiten aus dem 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡:
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur 𝐍𝐞𝐮𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 veröffentlicht. Die Kommission bezeichnet das Paket als „die ehrgeizigste und umfassendste der EU-Zollunion seit ihrer Gründung im Jahr 1968“. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Gesetzgebungsvorschlag.
Darüber hinaus befasst sich der Newsletter mit dem 𝐂𝐚𝐫𝐛𝐨𝐧 𝐁𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐝𝐣𝐮𝐬𝐭𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐌𝐞𝐜𝐡𝐚𝐧𝐢𝐬𝐦 ( ) und den Anforderungen und Pflichten, die auf Unternehmen zukommen.
👉 Mehr Informationen: https://lnkd.in/eYqgb2CS
Die 𝐔𝐦𝐬𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 eines 𝐝𝐚𝐭𝐞𝐧𝐛𝐚𝐬𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞𝐧, 𝐢𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐧 𝐊𝐨𝐧𝐭𝐫𝐨𝐥𝐥𝐬𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦𝐬 (𝐈𝐊𝐒) kann einige Herausforderungen mit sich bringen. Dazu zählen beispielsweise: Personalmangel, zu viele Daten, Komplexität der IT-Systemlandschaft, hohe fachliche Anforderungen, sehr hohe Compliance-Anforderungen (Kontinuität, Dokumentation) oder auch die Sicherung der AEO-Zertifizierung.
𝐕𝐞𝐫𝐞𝐧𝐚 𝐄ß𝐞𝐫, Beraterin bei der AWB mit den Schwerpunkten Zollrecht und Präferenzrecht, informiert in einem 𝐤𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧𝐥𝐨𝐬𝐞𝐧 𝐖𝐞𝐛𝐢𝐧𝐚𝐫 über den 𝐀𝐮𝐟𝐛𝐚𝐮 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐬 𝐈𝐊𝐒 𝐢𝐦 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡.
𝐀𝐥𝐥𝐞𝐫 𝐀𝐧𝐟𝐚𝐧𝐠 𝐢𝐬𝐭 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫 – 𝐨𝐝𝐞𝐫?
Der Aufbau eines datenbasierten Zoll-IKS, eine Projektumsetzung bei der OTTO GmbH & Co KG
• 𝟐𝟏.𝟎𝟔.𝟐𝟎𝟐𝟑 von 𝟏𝟎:𝟎𝟎 𝐛𝐢𝐬 𝟏𝟏:𝟎𝟎 𝐔𝐡𝐫
👉 Zur kostenlosen Anmeldung: https://lnkd.in/ewy7B9hz
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism ( ) veröffentlicht. Dabei geht es um die Ü𝐛𝐞𝐫𝐠𝐚𝐧𝐠𝐬𝐩𝐡𝐚𝐬𝐞, die am 𝟏. 𝐎𝐤𝐭𝐨𝐛𝐞𝐫 dieses Jahres beginnt und 𝐛𝐢𝐬 𝐄𝐧𝐝𝐞 𝟐𝟎𝟐𝟓 𝐝𝐚𝐮𝐞𝐫𝐭.
Der veröffentlichte Entwurf der Durchführungsverordnung enthält 𝐄𝐢𝐧𝐳𝐞𝐥𝐡𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 zu den 𝐁𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 und 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧, die von 𝐄𝐔-𝐈𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭𝐞𝐮𝐫𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐂𝐁𝐀𝐌-𝐖𝐚𝐫𝐞𝐧 verlangt werden. Er enthält auch die vorläufige Methode zur Berechnung der Emissionen, die während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzt werden. Die Konsultation läuft bis zum 11. Juli 2023.
👉 Draft implementing regulation: https://lnkd.in/ev9xTxQz
👉 Pressemitteilung der EU: https://lnkd.in/egjsPJke
👉 Beratungsangebot der AWB zum CBAM: https://lnkd.in/eWfMN2xD
- vier Buchstaben, die Importeure in nächster Zeit öfter hören werden. Die Abkürzung steht für 𝐂𝐚𝐫𝐛𝐨𝐧 𝐁𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐝𝐣𝐮𝐬𝐭𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐌𝐞𝐜𝐡𝐚𝐧𝐢𝐬𝐦 und bezeichnet den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU, der die europäischen Klimaziele maßgeblich unterstützen soll. Für 𝐞𝐢𝐧𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 bedeutet CBAM 𝐳𝐮𝐬ä𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐀𝐮𝐟𝐰𝐚𝐧𝐝 und 𝐳𝐮𝐬ä𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧. Die AWB berät Sie gerne zu den neuen Anforderungen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus.
👉 Mehr Informationen: https://lnkd.in/eWfMN2xD
Ob Politikwechsel in Brasilien oder verheißungsvolle Verhandlungen mit Indien – das Wetteifern um Handelsabkommen läuft auf Hochtouren. Für deutsche Unternehmen, die am internationalen Warenverkehr teilnehmen, steht viel auf dem Spiel, denn: Die Abkommen entscheiden über Privilegien beim Zoll und sind viel Geld wert.
Unser Gründungspartner Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang gibt im Gastbeitrag auf der Recht&Steuern-Seite der Frankfurter Allgemeine Zeitung Einblicke in die Funktionsweise und Relevanz von Zollprivilegien und erklärt, wie Importeure sich vor wirtschaftlichen Risiken schützen können. Den Beitrag gibt es hier zum Nachlesen: https://lnkd.in/e6bKBQ4F
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und Gastautoren geben einen Einblick in aktuelle Themen aus , und .
Der 𝐂𝐚𝐫𝐛𝐨𝐧 𝐁𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐝𝐣𝐮𝐬𝐭𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐌𝐞𝐜𝐡𝐚𝐧𝐢𝐬𝐦 (𝐂𝐁𝐀𝐌) als wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaneutralität wird große Teile der deutschen betreffen. Ziel des CBAM ist es, von importierten Waren im Vergleich zu EU-Produkten gleichwertig zu bepreisen. Bereits 𝐢𝐦 𝐎𝐤𝐭𝐨𝐛𝐞𝐫 2023 beginnen 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐌𝐞𝐥𝐝𝐞𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 – 𝐇𝐞𝐥𝐠𝐞 𝐖𝐢𝐞𝐠𝐠𝐫𝐞𝐟𝐞 vom Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Außenwirtschaftsrecht der Universität Münster gibt in einem Gastbeitrag einen ersten Überblick!
Außerdem stellt 𝐌𝐚𝐫𝐯𝐢𝐧 𝐁𝐚𝐮𝐦𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫 die 𝐧𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐞𝐫𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 im 𝐖𝐚𝐫𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐤𝐞𝐡𝐫 mit der 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐳 𝐮𝐧𝐝 𝐓𝐡𝐚𝐢𝐥𝐚𝐧𝐝 vor. 𝐃𝐫. 𝐊𝐞𝐫𝐬𝐭𝐢𝐧 𝐇𝐚𝐫𝐝𝐞𝐧 liefert ein 𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞 im viel diskutierten Fall „ “. Die Betrachtung des aktuellen BMF-Schreibens von 𝐅𝐞𝐥𝐢𝐱 𝐑𝐚𝐝𝐭𝐤𝐞 zur Maßgeblichkeit des 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐭𝐚𝐫𝐢𝐟𝐬 bei der Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes schließt das Heft ab.
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Unser ist Ihr Radar für die - in diesem Sinne sollten Sie die Zahl 8 im Auge behalten. In der achten Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über eine Reihe interessanter Themen aus unseren Beratungsbereichen , und .
👉 Zum Newsletter: https://lnkd.in/e9SDs3Kc
Es geht um ein Maßnahmenpaket der zum , eine neue TARIC-Unterlagencodierung zur Präferenzgewährung für Waren mit Präferenzursprung in , aktuelle Antidumpingmaßnahmen und eine Entscheidung des VG Frankfurt zum Tatbestandsmerkmal „bestimmt sein können“. Im Bereich Umsatzsteuer gibt es Neuigkeiten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften, zur Steuerbefreiung bei der Grundstücksvermietung und zur Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel.
Nichts mehr verpassen - mit der AWB! 📬
Das Deutsche Maritimes Zentrum hat eine 𝐒𝐭𝐮𝐝𝐢𝐞 zur (EUSt) erstellt. Die AWB Rechtsanwaltsgesellschaft wurde zusammen mit der HTC Hanseatic Transport Consultancy beauftragt, einen Rechtsvergleich der bestehenden Verfahren zu erstellen 🔍
𝐃𝐚𝐬 𝐄𝐫𝐠𝐞𝐛𝐧𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐮𝐝𝐢𝐞 𝐢𝐧 𝐊ü𝐫𝐳𝐞: Die Studie zeigt, dass das in angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer die Wettbewerbsfähigkeit des Hafen- und Logistikstandortes im Vergleich zu vielen anderen europäischen Wettbewerbern einschränkt. 👉 Mehr Infos: https://lnkd.in/eaRry4Pt
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB geben einen Einblick in aktuelle Themen aus und .
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den südamerikanischen Staaten des 𝐌𝐄𝐑𝐂𝐎𝐒𝐔𝐑-𝐀𝐛𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬 soll noch 2023 in Kraft treten. Die Vertragsparteien wollen wirtschaftliche Beziehungen stärken und die Attraktivität des Handels zwischen den Parteien fördern. 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐧𝐚 𝐄ß𝐞𝐫 gibt einen Ü𝐛𝐞𝐫𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤 über die 𝐰𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐈𝐧𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐛𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐬.
Außerdem diskutiert 𝐒𝐨𝐩𝐡𝐢𝐞 𝐅𝐚𝐧𝐞𝐧𝐬𝐭𝐢𝐜𝐡 die Frage, ob die 𝐀𝐮𝐬𝐝𝐞𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐧𝐭𝐢𝐝𝐮𝐦𝐩𝐢𝐧𝐠𝐦𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 auf den 𝐅𝐞𝐬𝐭𝐥𝐚𝐧𝐝𝐬𝐨𝐜𝐤𝐞𝐥 (der außerhalb des Zollgebiets liegt) rechtmäßig ist. Auch 𝐳𝐰𝐞𝐢 𝐚𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐔𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞 besprechen wir in der Maiausgabe: Der BFH hat sich zu den Beförderungskosten im Verfahren der passiven Veredelung und auch allgemein zur Ermittlung des Zollwerts geäußert (von Marvin Baumeister), das OLG Hamburg hat eine Berufungsentscheidung im Fall Telekom vs. Bank Melli Iran (EU-Blocking-Verordnung) getroffen (von 𝐉𝐨𝐡𝐚𝐧𝐧𝐞𝐬 𝐃𝐚𝐦𝐦).
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Mit unserem Nr. 07/2023 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich 𝐙𝐨𝐥𝐥 📬 https://lnkd.in/e4D5utUs
Diesmal geht es um die Inbetriebnahme des 𝐈𝐦𝐩𝐨𝐫𝐭 𝐂𝐨𝐧𝐭𝐫𝐨𝐥 𝐒𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦 𝟐 (𝐈𝐂𝐒𝟐) 𝐑𝐞𝐥𝐞𝐚𝐬𝐞 𝟐 und damit um die Neuerungen, die sich aus der Umsetzung der Phase 2 ergeben, um Umsetzungsprobleme und die Übergangsphase bis zum 30. Juni 2023 sowie um neue Datenanforderungen. Darüber hinaus geben wir einen Ausblick auf Phase 3 👀 https://lnkd.in/eUrsPdYW
Ein weiteres Thema des Newsletters ist eine ATLAS-Info zum 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐫 𝐃𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐚𝐧𝐭𝐫𝐚𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐁𝐞𝐰𝐢𝐥𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 in 💻 https://lnkd.in/edFM_fGB
FOCUS hat die AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH erneut als 𝐓𝐨𝐩-𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐤𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐢 in der Rubrik und ausgezeichnet 💪
Die FOCUS-Empfehlung erhalten Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die im Rahmen einer Online-Befragung überdurchschnittlich häufig von Kolleginnen und Kollegen empfohlen werden. Die AWB ist damit 𝐞𝐫𝐧𝐞𝐮𝐭 in einem 𝐓𝐨𝐩-𝐑𝐚𝐧𝐤𝐢𝐧𝐠 vertreten.
👉 https://lnkd.in/dvgs-i8K
In Münster lässt es sich gut tagen - das weiß auch die AWB, die sich heute zum „Familientreffen" in der Akademie Franz Hitze Haus trifft. Beim 𝐀𝐖𝐁-𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐬𝐦𝐞𝐞𝐭𝐢𝐧𝐠 tauschen sich die AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH, die AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die AWB Consulting GmbH intensiv über aktuelle Themen aus. Auf der Agenda des Jahresmeetings stehen unter anderem neue IT-Tools für Zoll und Exportkontrolle, Personalentwicklung, Geldwäscheprävention und Datenschutz ☂
Prof. Hans-Michael Wolffgang, Partner der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH: „Ich bin sicher, dass wir die Herausforderungen, die auf die internationale Wirtschaft und damit auch auf das Beratungsgeschäft zukommen, gemeinsam meistern werden." 🤝
Insgesamt zählt das AWB-Team derzeit 𝟕𝟎 𝐌𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐢𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐌𝐢𝐭𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫. Die AWB ist an den Standorten , und vertreten. 💪
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und Gastautoren geben einen Einblick in aktuelle Themen aus und .
Die Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation wurden weiter verschärft: Ende Februar haben sowohl die EU als auch die USA neue Sanktionen verhängt. Johannes Plemper stellt die aktuellen Verschärfungen und Änderungen der EU vor. Alexandra Lopez-Casero, David Crosby und Christopher Grigg von unserem Kooperationspartner Nixon Peabody LLP widmen sich den Sanktionen der Vereinigten Staaten.
Neuigkeiten gibt es bei der sog. „Plastiksteuer“: Der Bundestag hat am 2.3.2023 die Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen. Das Thema wird perspektivisch an Fahrt aufnehmen, doch längst nicht alle Unternehmen haben sich bereits mit den neuen Abgaben auseinandergesetzt. Mehr dazu lesen Sie im zweiten Teil des Beitrags „Die neuen Plastiksteuern“ unseres Gastautors Richard J. Albert von EY.
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𝐖𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐤𝐨𝐦𝐩𝐞𝐭𝐞𝐧𝐳 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐙𝐨𝐥𝐥𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐖𝐚𝐫𝐞𝐧𝐮𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐏𝐫ä𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞𝐧:
Zum 𝟏. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥 𝟐𝟎𝟐𝟑 verstärkt Steuerberaterin Stefanie Schick die AWB-Teams am Münchener Standort. Frau Schick wird schwerpunktmäßig in den Bereichen Zollrecht sowie Warenursprung und Präferenzen beraten.
👉 Mehr Infos: https://lnkd.in/du7SmcnX
„Frau Schick hat im Laufe ihrer Karriere das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht aus allen Blickwinkeln kennengelernt: auf Behördenseite, aus Sicht großer Unternehmen sowie als Referentin, Beraterin und Geschäftsführerin eines Schulungsanbieters. Wir freuen uns, mit Frau Schick eine weitere Beraterin für das AWB-Team gewonnen zu haben, die über ein enormes Fach- und Praxiswissen verfügt“, so Prof. Hans Michael Wolffgang, geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und Gesellschafter der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und 𝐀𝐧𝐝𝐫𝐞𝐚𝐬 𝐁𝐞𝐜𝐤𝐦𝐚𝐧𝐧, geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH.
In dieser Woche wollen wir Ihnen im Rahmen der 𝐀𝐖𝐁-𝐍𝐞𝐮𝐚𝐮𝐟𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 eine neue 𝐄𝐪𝐮𝐢𝐭𝐲-𝐏𝐚𝐫𝐭𝐧𝐞𝐫𝐢𝐧 vorstellen. Britta Lüger wird ab dem 𝟏. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥 𝟐𝟎𝟐𝟑 den Bereich 𝐔𝐦𝐬𝐚𝐭𝐳𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 verstärken:
Britta Lüger ist seit 2015 Teil des AWB-Teams am Standort Münster. Ihre Expertise umfasst Fragen rund um das Thema Umsatzsteuer und Recht des internationalen Wirtschaftsverkehrs (Incoterms®).
In einem Interview erzählt sie uns mehr über ihre Erfahrungen als Rechtsanwältin bei der AWB sowie ihre neue Rolle als Equity-Partnerin.
👉 Hier geht’s zum Interview: https://lnkd.in/dYTSes7J
Im Rahmen unserer 𝐀𝐖𝐁-𝐍𝐞𝐮𝐚𝐮𝐟𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 freuen wir uns, Ihnen unseren neuen 𝐄𝐪𝐮𝐢𝐭𝐲-𝐏𝐚𝐫𝐭𝐧𝐞𝐫 ab 𝟏. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥 𝟐𝟎𝟐𝟑 im 𝐙𝐨𝐥𝐥-𝐓𝐞𝐚𝐦 vorzustellen:
Manuel Sieben ist seit 2011 bei der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Sein Beratungsfokus umfasst alle Fragestellungen im Bereich Zölle und Verbrauchsteuern.
👉 Hier geht’s zum Interview: https://lnkd.in/dRZGwu_R
Dies sind die Themen des aktuellen AWB-Newsletters: https://lnkd.in/eQ-kh4ci
👉 Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz
👉 TAXUD-Meldung v. 24.02.2023: EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2022
👉 ATLAS-Release 10.1: Teilnehmer betreffende Änderungen
👉 Nachträgliche Inanspruchnahme von Zollkontingenten im Rahmen von Erstattungsverfahren
👉 Konkludente Anmeldemöglichkeit für Umschließungen
👉 Russland: EU veröffentlicht 10. Sanktionspaket
👉 Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
Mit dem AWB-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung im . Zur Newsletter-Anmeldung: https://lnkd.in/d3rkq4k
Die AWB wächst – und mit ihr ihre Teams und Geschäftsräume🤝
Von der 𝐀𝐖𝐁-𝐍𝐞𝐮𝐚𝐮𝐟𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 profitieren unsere Teams durch neue Partnerstrukturen. In diesem Zuge werden zum 𝟏. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥 𝟐𝟎𝟐𝟑 drei langjährige Mitarbeiter zu 𝐄𝐪𝐮𝐢𝐭𝐲-𝐏𝐚𝐫𝐭𝐧𝐞𝐫𝐧 ernannt.
🔷 Rechtsanwältin Britta Lüger wird Equity-Partnerin im Bereich Umsatzsteuer
🔷 Im Zoll-Team werden Steuerberater Manuel Sieben und
🔷 Rechtsanwalt Marko Uhl zu Equity-Partnern ernannt
„Die Neuaufstellung mit drei unserer erfahrenen Partner zeigt, dass wir das persönliche Vertrauensverhältnis innerhalb der AWB schätzen. Wir fördern selbstverständlich unsere eigenen langjährigen Kollegen und freuen uns auf die weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen und auf herausfordernde Mandate“, sagte Gründungsgesellschafter Prof. Dr. Hans Michael Wolffgang zur AWB-Neuaufstellung.
Darüber hinaus dürfen wir uns - neben unserem neuen Büro in der Piusallee in Münster - auch bald auf neue Räumlichkeiten in 𝐇𝐚𝐦𝐛𝐮𝐫𝐠 freuen! Mit den neuen Geschäftsräumen stärkt die AWB ihre Position als eine der führenden Beratungsgesellschaften für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie Umsatzsteuer innerhalb Deutschlands.
👉 Mehr Infos: https://lnkd.in/eEcqYQD9
Die aktuelle Ausgabe des „Zoll-Profi“ ist erschienen! Beraterinnen und Berater der AWB und Gastautoren geben einen Einblick in aktuelle Themen aus und .
Warenursprung und Präferenzen (WuP) gilt als einer der schwierigsten Themenbereiche im Außenhandel. Entsprechend komplex (aber letztlich für eine rechtssichere Abwicklung unverzichtbar) gestaltet sich deswegen auch die Einführung einer automatisierten Systemlösung. 𝐂𝐥𝐚𝐢𝐫𝐞 𝐀𝐮𝐠𝐮𝐬𝐭𝐢𝐧 und 𝐂𝐡𝐫𝐢𝐬𝐭𝐨𝐩𝐡𝐞𝐫 𝐒𝐢𝐞𝐯𝐞𝐫𝐬 von der 𝐀𝐖𝐁 𝐂𝐨𝐧𝐬𝐮𝐥𝐭𝐢𝐧𝐠 𝐆𝐦𝐛𝐇 geben einen praxisnahen Überblick und stellen die kritischen Faktoren dar.
Weiterhin freuen wir uns über zwei tolle Gastbeiträge: Im aktuellen Heft sowie in der darauf folgenden Ausgabe gibt 𝐑𝐢𝐜𝐡𝐚𝐫𝐝 𝐉. 𝐀𝐥𝐛𝐞𝐫𝐭 von 𝐄𝐘 einen Überblick über den EU-weiten Stand der Umsetzung der sog. Plastiksteuer (bzw. -abgabe). Auch wenn Deutschland die Abgabe bislang nicht implementiert hat, können die Steuern anderer Länder durchaus auch jetzt schon deutsche Unternehmen betreffen.
Eine (vorsichtige) Prognose von 𝐁𝐨𝐫𝐢𝐬 𝐊𝐨𝐯𝐚𝐜𝐞𝐯𝐢𝐜 von 𝐖𝐞𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐔𝐧𝐢𝐨𝐧 𝐁𝐮𝐬𝐢𝐧𝐞𝐬𝐬 𝐒𝐨𝐥𝐮𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬 zum Thema „Weltwirtschaft und Inflation 2023“ rundet das Heft ab.
Sprechen Sie Autorinnen und Autoren direkt an:
https://www.awb-international.de/team
https://www.awb-consulting.net/
Hans Michael Wolffgang, Direktor des Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, und Michael Tomuscheit, Geschäftsführer der AWB Consulting GmbH, werden auf der 𝐄𝐮𝐫𝐨𝐩𝐞𝐚𝐧 𝐂𝐮𝐬𝐭𝐨𝐦𝐬 𝐏𝐫𝐚𝐜𝐭𝐢𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐫𝐬’𝐬 𝐂𝐨𝐧𝐟𝐞𝐫𝐞𝐧𝐜𝐞 sprechen.
Die Veranstaltung findet vom 𝟐𝟓. 𝐛𝐢𝐬 𝟐𝟔. 𝐌𝐚𝐢 𝟐𝟎𝟐𝟑 𝐢𝐧 𝐕𝐢𝐥𝐧𝐢𝐮𝐬 (𝐋𝐢𝐭𝐚𝐮𝐞𝐧) und 𝐨𝐧𝐥𝐢𝐧𝐞 statt. Prof. Wolffgang wird über die Entwicklung von Mega-Freihandelsabkommen informieren. Der Vortrag von Michael Tomuscheit befasst sich mit dem Projektmanagement von IT-Projekten im Zollbereich.
👉 Zum Programm: https://lnkd.in/em58qNDG
Die AWB nimmt als Förderer am -Programm der Universität Münster teil und unterstützt ausgewählte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause war es endlich wieder möglich, von Angesicht zu Angesicht als Förderer mit den Stipendiatinnen sowie Stipendiaten ins Gespräch zu kommen 😎 Es hat uns sehr gefallen!
Foto: Copyright WWU – Thomas Mohn
🍾 Festakt in der Piusallee: Am Freitag, den 27.01.2023, wurde der neue der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH, der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der AWB Consulting GmbH offiziell eingeweiht
„Heute sind es insgesamt drei Gesellschaften mit jeweils einem Standort in Münster, München und Hamburg und einem starken Team von 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das haben wir mit vereinten Kräften geschafft“, sagte Gründungsgesellschafter Matthias Merz in seiner Eröffnungsrede.
Mehr Infos: http://awa.onl/jd
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