Dachdeckerinnung München-Oberbayern

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Dein Weg nach oben

22/07/2024

Wir wissen, dass KI-Bilder cool sind, aber nichts schlägt die echten Geschichten und Schnappschüsse direkt von euch! 📸✨

Warum KI-Bilder nutzen, wenn wir echte Helden haben?

🚀 Teilt eure spannendsten, witzigsten oder einfach nur coolsten Momente auf dem Dach mit uns! Wir wollen sehen:

- Das schiefe Meisterwerk, das ihr gerettet habt 🎨
- Den Sonnenaufgang, den nur ihr von dort oben erlebt habt 🌅
- Den Moment, als ihr einen kleinen Vogel gerettet habt 🐦
- und alles was nur Ihr dort ganz oben erleben könnt…!

Zeigt uns eure Heldentaten und werdet Teil unserer Dachdecker-Legende!

Schickt uns Eure Bilder und Geschichten und lasst uns die Power der echten Dachdecker feiern! 💪🎉

P.S.: Die besten Einsendungen werden in unserem nächsten Beitrag gefeatured! 🌟
Und für den Sieger/Siegerin am Ende gibts einen original "DachdeckerHero" Hoodie!

Da wird jede KI-Blase neidisch! 😎

www.dein-weg-nach-oben.de

22/07/2024

Neue Gefahrstoffverordnung: wesentliche Punkte nicht mehr enthalten

Neue Gefahrstoffverordnung: wesentliche Punkte nicht mehr enthalten
Zwischenzeitlich wurde der vierte und finale Referentenentwurf der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht. Damit ist die Gefahrstoffverordnung nun auf der Zielgerade angekommen, hat auf dem Weg allerdings Federn gelassen.

Veranlasserpflichten weitgehend zusammengeschrumpft

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf sind im § 5a vorgenommen worden. Der Veranlasser (Bauherr) muss im aktuellen Entwurf nur noch „ihm vorliegende Informationen zur Verfügung stellen“, die Informationsbeschaffung ist auf einen „zumutbaren Aufwand“ reduziert. Damit bleibt es weiterhin die Aufgabe der Handwerksunternehmen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und anhand des Baujahres des Gebäudes eine Asbestbeprobung durchzuführen und anschließend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In § 6 Abs. 2 wird die Holschuld des Unternehmers erneut explizit genannt, wenngleich es eines der Ergebnisse des Nationales Asbestdialoges war, dass hier die Bringschuld durch die Veranlasserpflichten verankert werden sollte. Die geplante Veranlasserpflicht, die den Bauherren mit ins Boot geholt hätte und den Betrieben eine rechtlich eindeutige Grundlage geboten hätte, ist damit obsolet geworden.

Keine Klarheit für die ausführenden Betriebe

Damit sind die Betriebe weiterhin in der Zwickmühle, ob sie im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung die Beprobung durchführen und ein darauf basierendes kostendeckendes und rechtlich korrektes Angebot abgeben, oder ob weiterhin mit Konkurrenz durch Betriebe zu rechnen ist, die nicht genau hinsehen und ein günstigeres Angebot abgeben. Eine Motivation hin zu mehr Arbeitsschutz sieht anders aus.

Auswirkungen auf das Recycling

Auch das Recycling wird durch den aktuellen Stand nicht erleichtert. Mineralisches Material, das dem Recycling zugeführt werden soll, muss frei von Gefahrstoffen sein. Das wird bei Bezug auf Asbest und bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet sind, nur durch eine Asbestbeprobung gewährleistet sein. Auch vor dem aktuellen Hintergrund einer Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung ist dies ein absolut falsches Signal.

Überdeckung asbesthaltiger Bitumenbahnen

Hier findet sich eine der wenigen klaren Aussagen, die für etwas mehr Ruhe im Markt sorgen wird: asbesthaltige Bitumenbahnen dürfen fortan überdeckt werden! Das Überdeckungsverbot nennt explizit Asbestzementprodukte und gilt laut der Begründung als abschließend. Neben der weiterhin zulässigen geringfügigen Überdeckung im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten dürfen auch asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber überdeckt werden.

Was bedeutet das für die Betriebe?

Der aktuelle Entwurf ändert wenig an der momentanen Situation. Abzuwarten bleibt noch, ob die durch die Verbände vorgebrachte Kritik am Entwurf zu einer letzten Anpassung bzw. Wiederaufnahme der Veranlasserpflichten bis zur finalen Version kommt – oder ob es durch die TRGS 519 noch zu Konkretisierungen kommen kann. Die TRGS befindet sich aktuell in der Überarbeitung, es wird voraussichtlich eine Handlungshilfe für die Übergangszeit geben.

Der Gesetzesentwurf der Gefahrstoffverordnung kann auf der Seite des BMAS eingesehen werden.

18/07/2024

Der Sommer brennt und ihr schwitzt auf dem Dach? Wir fühlen mit euch! 😅
Hier ein paar Tipps, um den heißen Sommer auf dem Dach zu überleben:

Trinken, trinken, trinken!
(Nein, kein Bier – Wasser! 😉)

Sonnencreme nicht vergessen! Wer will schon aussehen wie ein gegrilltes Hähnchen? 🐔

Pausen im Schatten – die perfekten Momente, um eure besten Dach-Selfies zu machen 📸

Passende Kleidung – aber bitte nicht n***t, wir sind ja nicht am Strand! 🌴

Und das Beste: Postet eure lustigsten, verrücktesten oder einfach coolsten Sommermomente mit und zeigt uns, wie ihr den Sommer auf dem Dach meistert!

www.dein-weg-nach-oben.de

18/07/2024

Postet eure besten Sommermomente auf dem Dach mit .

Wir wollen sehen:
• Euer kreativstes Schattenplätzchen ☂️
• Den Moment, als ihr fast im Asphalt geschmolzen seid 🫠

• Den Sonnenbrand, der wie ein Kunstwerk aussieht (ja, wirklich!) 🎨

Also, hoch aufs Dach, bleibt cool und zeigt uns eure heißesten Sommer-Abenteuer! 😎🔥

Ihr seid die wahren Helden des Sommers! 🚀👷‍♂️

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A. Ewald Kreuzer zum Ehrenlandesinnungsmeister der Bayerischen Dachdecker ernannt 17/07/2024

https://www.it-it-prof.de/2024/07/13/a-ewald-kreuzer-zum-ehrenlandesinnungsmeister-derbayerischen-dachdecker-ernannt/

A. Ewald Kreuzer zum Ehrenlandesinnungsmeister der Bayerischen Dachdecker ernannt Nach Abschluss der Neuwahlen der Vorstandschaft stellte der neu gewählte Landesinnungsmeister Mario Kunzendorf den Antrag, A. Ewald Kreuzer für seine herausragenden Verdienste während seiner knapp 20-jährigen Amtszeit als Landesinnungsmeister zum Ehrenlandesinnungsmeister zu ernennen. Die Verdie...

Klimaerwärmung im Dachgeschoss 17/07/2024

https://www.mynewschannel.net/2024/07/klimaerwaermung-im-dachgeschoss/

Klimaerwärmung im Dachgeschoss Tropische Nächte mögen im Urlaub ja ganz romantisch sein. Zuhause in der Dachwohnung werden daraus eher schlaflose Nächte. Schlaflose Nächte drohen allerdings auch, wenn nach dem Winter die Heizkostenabrechnung kommt. Die Ursache dafür könnte in

15/07/2024

Tipps zum Ausbildungsstart

Tipps zum Ausbildungsstart
Wer in der glücklichen Lage ist, Auszubildende gefunden zu haben, sollte schon vor dem Ausbildungsstart mit der Integration in den Betrieb beginnen. Denn wer sich von Anfang an gut um die jungen Menschen kümmert, läuft weniger Gefahr, den frisch geworbenen Azubi durch Ghosting zu verlieren und kann zudem Ausbildungs-Abbrüche vermeiden.

Vor dem Ausbildungsstart

So ist es sinnvoll, ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung Kontakt zu halten, zum Beispiel durch eine Einladung zum betrieblichen Sommerfest. Gut angenommen wird auch das Angebot, einige Wochen vor Ausbildungsbeginn mit den Eltern gemeinsam den Betrieb zu besichtigen. Das Zusenden von Informationen zum Betrieb und den Mitarbeitenden gibt den Azubis von Anfang an das Gefühl, dazuzugehören. Eine schöne Geste ist es auch, zum bestandenen Schulabschluss zu gratulieren. Ein gut vorbereiteter erster Ausbildungstag vermittelt dem Azubi, willkommen zu sein. Zudem hat sich bewährt, einen Paten als Ansprechpartner während der Ausbildungszeit zu benennen. Dieser ist idealerweise auch in die Vorbereitung der Ausbildung mit einbezogen.

Ausbildungsknigge

Nützliche Tipps, Checklisten und rechtliche Hinweise sind im Ausbildungsknigge des ZVDH zu finden, für Innungsbetriebe im internen Bereich als PDF abrufbar. Wichtige Infos liefert zudem die Broschüre „So werden aus Azubis langjährige Mitarbeiter“ (abrufbar im Online-Shop).

To Dos vor der Ausbildung

Vorab muss noch einiges an Formalien erledigt werden. Wird noch ein Ausbildungsvertrag benötigt, stehen diese auf den Webseiten der jeweiligen Handwerkskammern online. Seit August 2016 muss im Vertrag vermerkt werden, welchen Schwerpunkt der Auszubildende wählt. Auch wird festgelegt, ob das Berichtsheft analog oder digital geführt wird. Beide Varianten sind über die Rudolf Müller Mediengruppe erhältlich. Auch muss die zuständige Berufsschule schriftlich unterrichtet werden und spätestens bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss eine von der Innung oder der Handwerkskammer bestätigte Kopie des Ausbildungsvertrages an die überbetriebliche Ausbildungsstätte gesendet werden. Die SOKA-DACH übernimmt zusätzlich einen Teil der Ausbildungsvergütung. Alle Infos dazu auf der Seite der SOKA-DACH. Eine Vorlage für den betrieblichen Ausbildungsplan liefert die BIBB-Umsetzungshilfe.

Ärztliche Untersuchung

Kein Arbeitgeber darf unter 18-jährige ohne ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen. Ein Jahr nach Arbeitsbeginn muss eine Nachuntersuchung stattfinden. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt über die Webseite der Sozialversicherung unter https://info.sv-meldeportal.de (das Nachfolgeportal von sv.net).

Im Betrieb

Sind die Auszubildenden unter 18 Jahre, muss das Jugendarbeitsschutzgesetz im Betrieb ausgehangen werden. Demnach müssen Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterrichtet werden. Vor dem ersten Bedienen gefährlicher Maschinen und beim erstmaligen Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich; diese bitte immer schriftlich dokumentieren!

Tipp zum Schluss: Ein Willkommensgeschenk zur Begrüßung am ersten Tag liefert beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildungszeit.

15/07/2024

ZVDH-Infoblätter zur Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 erschienen

ZVDH-Infoblätter zur Lkw-Maut ab 1. Juli 2024 erschienen
Seit 1. Oktober 2015 unterliegen in Deutschland Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen für den Gütertransport ab 7,5 Tonnen auf Bundesfernstraßen der Mautpflicht. Als Bundesfernstraßen gelten die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen mit den jeweiligen Ortsdurchfahrten. Auch Handwerksbetriebe unterliegen mit ihren Fahrzeugen der Pflicht zur Entrichtung der streckenabhängigen Maut, selbst im nicht beladenen Zustand und auch bei privater Nutzung. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Wann gilt die Handwerkerausnahme?

Die Handwerkerausnahme greift, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren und Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Leistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden, unabhängig davon, ob der Fahrer an der Herstellung beteiligt war. Ebenso sind Fahrten zum Verbringen von Abfallmaterialien sowie Leerfahrten im Zusammenhang mit handwerklichen Tätigkeiten von der Ausnahme umfasst. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise sind in deutscher Sprache (ggf. übersetzt) vorzulegen.

Wann gilt die Handwerkerausnahme nicht?

Die Handwerkerausnahme greift nicht bei gewerblichen Transporten für Dritte (auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb) sowie bei der Lieferung von industriell gefertigten Gütern.

Voranmeldung zur Handwerkerausnahme

Es wird empfohlen, sich vorab im neu eingerichteten Portal des Mautdienstleisters Toll Collect anzumelden, um späteren bürokratischen Aufwand und Kontrollen zu vermeiden. Die Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Prozesse erheblich. Die Registrierung kann auch für allgemeine Ausnahmen vorgenommen werden wie für Fahrzeuge, die gänzlich aus der Mautpflicht fallen, z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder emissionsfreie Fahrzeuge; letztere sind bis 31. Dezember 2025 von der Lkw-Maut befreit. Wichtig: Durch die Voranmeldung wird man nicht automatisch Kunde von Toll Collect – das passiert erst bei einer Registrierung zur Mautzahlung.

ZVDH-Infoblätter in Lang- und Kurzfassung

Im internen Mitgliederbereich des ZVDH (https://member.dachdecker.de/) stehen zwei Infoblätter (Stand Juni 2024) zur Verfügung:

Lkw-Maut – Mautpflicht-Ausdehnung ab 1. Juli 2024 und Handwerkerausnahme (ausführlich)
Lkw-Maut – Kurzprüfung: Bin ich von der Mautpflicht ab 1. Juli 2024 betroffen? (kurz und prägnant
Diese Infoblätter helfen, schnell und einfach zu prüfen, ob der eigene Betrieb von der neuen Mautpflicht betroffen ist, wie die Handwerkerausnahme genutzt werden kann und was zu beachten ist.

15/07/2024

Weniger Arbeitsunfälle, mehr Berufskrankheiten

Weniger Arbeitsunfälle, mehr Berufskrankheiten
Im Jahr 2023 verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weniger Arbeitsunfälle auf Baustellen und in baunahen Dienstleistungen in Deutschland. Die Zahl der tödlichen Unfälle blieb etwa gleich, während die Zahl der angezeigten Berufskrankheiten stieg, am häufigsten fielen darunter Lärmschwerhörigkeit, weißer Hautkrebs und Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Rückgang der Arbeitsunfälle

Insgesamt gab es 96.153 meldepflichtige Arbeitsunfälle, das sind 3.227 weniger als im Jahr 2022, was einem Rückgang von über drei Prozent entspricht. Die Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte, die sogenannte Tausend-Personen-Quote, sank von 45,5 im Jahr 2022 auf 44,6 im Jahr 2023. Trotz dieses Rückgangs passieren noch immer viele vermeidbare Unfälle, vor allem an Händen, Füßen, Sprunggelenken und Armen. Ein Drittel der Unfälle betrifft die Hände, 17,7 Prozent die Füße oder Sprunggelenke und rund zehn Prozent die Arme.

Arbeitsunfälle mit Todesfolge

Im Jahr 2023 starben 76 Beschäftigte bei Arbeitsunfällen am Bau, zwei mehr als im Jahr 2022. Hauptursachen für tödliche Unfälle sind Abstürze und herabfallende Bauteile, die zusammen etwa 70 Prozent der tödlichen Unfälle ausmachen.

Anstieg der Berufskrankheiten

Die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten stieg kontinuierlich an. Im Jahr 2023 wurden 19.658 Verdachtsmeldungen registriert, 1.430 mehr als im Vorjahr, was einem Anstieg von rund acht Prozent entspricht. Häufig gemeldete Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung, bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen, Verschleißerkrankungen des Kniegelenks und Lungenkrebs durch Asbest.

Maßnahmen der BG BAU

Die BG BAU setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und in baunahen Dienstleistungen ein. Das Präventionsprogramm „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ soll Gefahrenbewusstsein schaffen und die Beschäftigten ermutigen, bei fehlenden Sicherheitsvorkehrungen einzugreifen.

Fokus auf Berufskrankheiten

Seit 2024 liegt ein verstärkter Fokus auf der Vermeidung von Berufskrankheiten unter dem Motto „Gesund arbeiten. Besser leben.“. Auf einer speziellen Themenseite werden praktische Maßnahmen und Einblicke zum Schutz vor häufigen Berufskrankheiten angeboten. Zudem sollen finanzielle Anreize in Form von Arbeitsschutzprämien Unternehmen motivieren, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren.

15/07/2024

Sonnige Zeiten für Firmen- und Wohngebäude

Sonnige Zeiten für Firmen- und Wohngebäude
Im vergangenen Jahr erzielten die Akteure der heimischen Solarwirtschaft mit dem Absatz von über einer Millionen Solar- und rund 575.000 Speichersystemen einen Umsatz in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Dies geht aus Daten des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) hervor. Nach einer Verdoppelung des deutschen Solarmarktes im Jahr 2023 rechnet der BSW-Solar auch für 2024 mit weiterem Marktwachstum. Die neu installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen werde in diesem Jahr voraussichtlich im zweistelligen Prozentbereich wachsen und damit erneut die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung einlösen. Für die ersten vier Monate dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur bereits eine neu in Betrieb genommene Solarstromleistung in Höhe von über fünf Gigawatt registriert – das entspricht einem Zuwachs in Höhe von rund 35 Prozent gegenüber dem Meldezeitraum des Vorjahres.

Deutliche Zunahme der PV-Leistung auf Gewerbedächern

Nachdem sich die neu installierte Leistung auf Deutschlands Eigenheimdächern in den letzten fünf Jahren nach Berechnungen des BSW-Solar verzehnfacht hat, setzen jetzt verstärkt Unternehmen auf eine solare Elektrifizierung ihrer Firmendächer und investieren in Gewerbespeicher. Auch die Errichtung ebenerdig errichteter Solarparks nimmt immer weiter an Fahrt auf. In den ersten vier Monaten 2024 wuchs die neu installierte PV-Leistung bei Gewerbedächern um 81 Prozent und bei Solarkraftwerken auf Freiflächen um 74 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Analysezeitraum im Vorjahr. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Anteil der Photovoltaik am heimischen Stromverbrauch von 12 Prozent auf rund 25 Prozent zu steigern. Vereinfacht werden dürfte dies durch das im Mai 2024 in Kraft getretene „Solarpaket“ der Bundesregierung. Unter anderem wurden der Zugang zum Spannungsnetz und zu geeigneten Standortflächen vereinfacht.

Anteil von Photovoltaik an der Stromerzeugung nimmt zu

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stammte die im 1. Quartal 2024 in Deutschland erzeugte elektrische Energie zu 58,4 Prozent aus erneuerbaren Quellen (1. Quartal 2023: 48,5 Prozent). Dies war der höchste Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien für ein 1. Quartal seit Beginn der Erhebung. Demgegenüber ging die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern um 25,4 Prozent auf einen Anteil von 41,6 Prozent an der inländischen Stromproduktion zurück. Den größten absoluten Anstieg bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verzeichnete die Windkraft mit einem Plus von 5,0 Milliarden Kilowattstunden (+12,0 Prozent). Im 1. Quartal 2024 stammten 46,8 Milliarden Kilowattstunden und damit 38,5 Prozent des gesamten inländisch produzierten Stroms aus Windkraft. Damit war die Windkraft wie bereits im 1. Quartal 2023 (31,8 Prozent) unter allen Energieträgern die wichtigste Energiequelle. Am zweitgrößten war der absolute Anstieg mit 1,4 Milliarden Kilowattstunden bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik (+21,0 Prozent). Insgesamt wurden 8,1 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Photovoltaik erzeugt, das waren 6,6 Prozent der Stromproduktion.

Deutschland bei PV-Leistung im Länder-Ranking weltweit auf 4. Platz

Mit der neu installierten Photovoltaik-Leistung ist Deutschland laut Daten von SolarPower Europe im vergangenen Jahr im Ländervergleich von Platz sechs auf Platz vier vorgerückt, nach China, den USA und Brasilien.

15/07/2024

Neue Gefahrstoffverordnung: wesentliche Punkte nicht mehr enthalten

Neue Gefahrstoffverordnung: wesentliche Punkte nicht mehr enthalten
Zwischenzeitlich wurde der vierte und finale Referentenentwurf der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht. Damit ist die Gefahrstoffverordnung nun auf der Zielgerade angekommen, hat auf dem Weg allerdings Federn gelassen.

Veranlasserpflichten weitgehend zusammengeschrumpft

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf sind im § 5a vorgenommen worden. Der Veranlasser (Bauherr) muss im aktuellen Entwurf nur noch „ihm vorliegende Informationen zur Verfügung stellen“, die Informationsbeschaffung ist auf einen „zumutbaren Aufwand“ reduziert. Damit bleibt es weiterhin die Aufgabe der Handwerksunternehmen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und anhand des Baujahres des Gebäudes eine Asbestbeprobung durchzuführen und anschließend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In § 6 Abs. 2 wird die Holschuld des Unternehmers erneut explizit genannt, wenngleich es eines der Ergebnisse des Nationales Asbestdialoges war, dass hier die Bringschuld durch die Veranlasserpflichten verankert werden sollte. Die geplante Veranlasserpflicht, die den Bauherren mit ins Boot geholt hätte und den Betrieben eine rechtlich eindeutige Grundlage geboten hätte, ist damit obsolet geworden.

Keine Klarheit für die ausführenden Betriebe

Damit sind die Betriebe weiterhin in der Zwickmühle, ob sie im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung die Beprobung durchführen und ein darauf basierendes kostendeckendes und rechtlich korrektes Angebot abgeben, oder ob weiterhin mit Konkurrenz durch Betriebe zu rechnen ist, die nicht genau hinsehen und ein günstigeres Angebot abgeben. Eine Motivation hin zu mehr Arbeitsschutz sieht anders aus.

Auswirkungen auf das Recycling

Auch das Recycling wird durch den aktuellen Stand nicht erleichtert. Mineralisches Material, das dem Recycling zugeführt werden soll, muss frei von Gefahrstoffen sein. Das wird bei Bezug auf Asbest und bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet sind, nur durch eine Asbestbeprobung gewährleistet sein. Auch vor dem aktuellen Hintergrund einer Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung ist dies ein absolut falsches Signal.

Überdeckung asbesthaltiger Bitumenbahnen

Hier findet sich eine der wenigen klaren Aussagen, die für etwas mehr Ruhe im Markt sorgen wird: asbesthaltige Bitumenbahnen dürfen fortan überdeckt werden! Das Überdeckungsverbot nennt explizit Asbestzementprodukte und gilt laut der Begründung als abschließend. Neben der weiterhin zulässigen geringfügigen Überdeckung im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten dürfen auch asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber überdeckt werden.

Was bedeutet das für die Betriebe?

Der aktuelle Entwurf ändert wenig an der momentanen Situation. Abzuwarten bleibt noch, ob die durch die Verbände vorgebrachte Kritik am Entwurf zu einer letzten Anpassung bzw. Wiederaufnahme der Veranlasserpflichten bis zur finalen Version kommt – oder ob es durch die TRGS 519 noch zu Konkretisierungen kommen kann. Die TRGS befindet sich aktuell in der Überarbeitung, es wird voraussichtlich eine Handlungshilfe für die Übergangszeit geben.

Der Gesetzesentwurf der Gefahrstoffverordnung kann auf der Seite des BMAS eingesehen werden.
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27/05/2024

Cannabislegalisierung - Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Bildquelle: 510318/pixabayBildquelle: 510318/pixabay
Der Bundesrat hat am letzten Freitag das Gesetz zur Kontrolle des Umgangs mit Cannabis und zur Änderung anderer Regeln (Cannabisgesetz - GanG) genehmigt. Große Teile des Gesetzes können ab dem 1. April 2024 in Kraft treten, nachdem es veröffentlicht wurde. Der private, nicht-medizinische Gebrauch von Cannabis wird durch ein Gesetz über den Konsum von Cannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) geregelt. Die Lockerung der Cannabisregulierung betrifft auch Arbeitsverhältnisse. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Inhalt des KCanG

Erwachsenen wird erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause oder an ihrem üblichen Aufenthaltsort anzubauen (vgl. § 13 KCanG). Der Konsum von Cannabis wird künftig in bestimmten Bereichen
(z. B. in Gegenwart Minderjähriger, in Schulen, in Fußgängerzonen) als Verstoß geahndet. Am Arbeitsplatz ist der Konsum nur an speziell genannten Orten verboten.

Verbot am Arbeitsplatz

Arbeitgeber können den Cannabiskonsum grundsätzlich untersagen. Da dies das Verhalten am Arbeitsplatz betrifft, hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Verstöße können zu Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen. Auch das Erscheinen unter Cannabiseinfluss kann disziplinarische Maßnahmen rechtfertigen. Unter Einfluss von Cannabis konnten – in Abhängigkeit von Dauer und Menge – Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel und Halluzinationen beobachtet werden.

Arbeitsschutz und Suchtprävention

Auch ohne explizites Verbot dürfen Beschäftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten, das bedeutet: Arbeitgeber dürfen Personen, die unter Cannabiseinfluss stehen, nicht arbeiten lassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz gleichbehandelt werden sollten.

Drogentest

Ohne Zustimmung des Mitarbeiters dürfen keine Drogentests durchgeführt werden. Selbst mit Zustimmung dürfen Tests nur durchgeführt werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, wie bei gefährlichen Arbeiten. Allerdings können Drogentests nicht immer auf missbräuchlichen Konsum schließen.

Kein Alkohol und Cannabis bei Arbeit und Bildung

Der Cannabiskonsum sollte arbeitsrechtlich ähnlich wie der Alkoholkonsum behandelt werden. Bestehende Regelungen zum Alkoholverbot sollten auf Cannabis ausgeweitet werden. Die DGUV bietet hierzu nützliche Ratschläge und Musterdokumente wie zum Beispiel die Vorlage einer Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Drogen an. In Bildungseinrichtungen führt Cannabis-Konsum zu Beeinträchtigungen des Lernens und zu unmittelbaren Gefährdungen in Schule und Ausbildung, zum Beispiel bei der Werkzeugnutzung und Maschinenbedienung. Besonders negative langfristige Folgen sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erwarten.

Unterstützung und weiterführende Literatur

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Unternehmen mit Beratung und Informationen zur betrieblichen Suchtprävention und zu Auswirkungen des Konsums von Betäubungsmitteln auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf. 27/05/2024

Alles Wissenswerte zum Betriebspraktikum

Alles Wissenswerte zum Betriebspraktikum
Praktika sind nachweislich eines der wirksamsten Instrumente zur beruflichen Orientierung: 61% der Unternehmen gewinnen ihre Auszubildende über Praktika, und auch im Dachdeckerhandwerk ist das Praktikum für viele Schüler und Schülerinnen ein wichtiger Einstieg in den Beruf. Einen Überblick mit Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Haftungs- und Versicherungsfragen, zur Vergütung sowie zur Vertragsgestaltung und Kündigung bieten die Website https://praktika-berufsorientierung.de/ sowie ein Infoblatt, entstanden als eine Gemeinschaftsaktion der Bundesagentur für Arbeit und SCHULEWIRTSCHAFT.

Praktikum ist nicht gleich Praktikum

Je nach Art des Praktikums gelten ganz unterschiedliche Regelungen. Neben den klassischen Schülerbetriebspraktika rücken weitere Zielgruppen in den Fokus: Freiwillige oder geförderte Praktika nach Verlassen der Schule, Einstiegsqualifizierungen, digitale Praktika oder auch Unternehmenspraktika für Lehrkräfte.

Klassiker: Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ermöglicht Schülerinnen und Schülern Einblicke in das Unternehmen und seine Berufsbilder. Perspektivisch steht die Übernahme in eine Ausbildung oder ein duales Studium im Fokus. Schülerbetriebspraktika sind ein fester Bestandteil der Beruflichen Orientierung an Schulen. Der direkte Kontakt zu Auszubildenden und erfahrenen Fachleuten vermittelt wertvolle berufliche Eindrücke aus erster Hand.

Berufsorientierungspraktikum

Das Berufsorientierungspraktikum liefert ebenfalls Einblick ins Unternehmen und vermittelt die dort ausgebildeten Berufsbilder. Hier steht das Festigen oder Treffen der Berufswahl oder die Übernahme in eine Ausbildung im Fokus. Das „Berufsorientierungspraktikum“ wird erstmals mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung implementiert. Es bietet jungen Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und keine Schule mehr besuchen, die Möglichkeit, ein gefördertes Orientierungspraktikum im Unternehmen zu absolvieren, sofern sie bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sind.

Freiwilliges Praktikum

Die Ziele, die junge Menschen bei einem freiwilligen Praktikum verfolgen, sind vielfältig: berufliche Orientierung, aber auch das Sammeln erster Praxiserfahrungen, die persönliche Weiterentwicklung, der Erwerb von Kompetenzen oder das Knüpfen von Kontakten. Aus Unternehmenssicht bieten freiwillige Praktika hohes Potenzial, um Auszubildende oder dual Studierende zu gewinnen.

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung („EQ“) ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum zur Vorbereitung auf eine Ausbildung. Eine Übernahme in eine Ausbildung sollte angestrebt werden. Die EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und orientiert sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe.

Digitales Praktikum

Eine Ergänzung zu klassischen Praktika in Präsenz können digitale Praktika sein. Diese Form hat sich während der Corona-Pandemie etabliert. Dabei kann die Umsetzung vollkommen individuell ausgestaltet werden: vom virtuellen Betriebsrundgang über die Ausstattung der Azubis mit Action-Cams bis hin interaktiven Arbeitsaufträgen.

Praktikum für Lehrkräfte

Lehrerinnen und Lehrer können zu wichtigen Multiplikatoren werden, wenn sie Erfahrungen im Praxisalltag eines Handwerksbetriebs sammeln können. Danach können Lehrkräfte viel besser bei der beruflichen Orientierung unterstützen.

Alle wichtigen Infos zu den Praktikumsformaten am Übergang Schule – Beruf. Praktika zur Beruflichen Orientierung

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