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53° 32' 42.7'' N / 9° 58' 57.2'' E

10/08/2023

Die Klägerin nahm als Studentin einer Berliner Hochschule an einer Online-Klausur teil. Nach der Klausur wurden dem Prüfer anonym per E-Mail Screenshots sowie Texte von Chat-Verläufen zugespielt. Diese zeigen die Kommunikation mehrerer Personen über Prüfungsinhalte im Zeitraum der Klausurbearbeitung.

Nachdem die Hochschule die Klägerin dazu angehört hatte, stellte sie fest, dass die Klägerin am Online-Chat teilgenommen hat und sah darin eine besonders schwere Täuschung. Entsprechend wurde die Klausur der Klägerin als „endgültig nicht bestanden“ bewertet und die Klägerin exmatrikuliert.

Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Der Behauptung der Klägerin, die Screenshots und die Texte des Chats seien gefälscht, die Hochschule selbst habe die Chatgruppe eingerichtet, folgte das Gericht nicht. Es sei fernliegend, dass die Hochschule den Chat selbst konstruiert habe. Überdies sei die Annahme der Klägerin unzutreffend, wonach die Inhalte des Chats ohnehin sinnlos seien und lediglich „allgemeines Gemurmel“ darstellten. Denn der Chat habe sich detailliert mit der Aufgabenstellung der Klausur befasst und es seien Lösungsvorschläge untereinander diskutiert worden.

Dem Urteil des Gerichts zufolge nicht zu beanstanden, dass Folge der Täuschung die Exmatrikulation ist. Bei der Bemessung der Sanktion habe die Hochschule berücksichtigen dürfen, dass die Maßnahme auch generalpräventive Wirkung habe. Das sei mit Blick auf die Vielzahl der bei Online-Klausuren vorgenommenen Täuschungshandlungen gerechtfertigt.

01/12/2022

Das BVerwG hat bestätigt, dass Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung einen datenschutzrechtlichen Anspruch auf unentgeltliche Kopien der Prüfungsarbeiten haben.

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben - so das Gericht - gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt.

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