Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein-
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein helfen wir Mitgliedern in Lohnsteuerfragen und https://www.steuerverbund.de/impressum
Um Säumniszuschläge zu umgehen, ist es grundsätzlich das Beste, die Steuerschuld direkt innerhalb der gesetzten oder gesetzlichen Frist zu begleichen. Sollte sich die Zahlung verzögern, so ist es trotzdem möglich, ohne Säumniszuschläge davonzukommen. Nämlich, solange das Geld innerhalb der Zahlungsschonfrist - 3 Tage nach der eigentlichen Fälligkeit - per Überweisung beim Finanzamt eingeht. ☝
Mehr Infos gibts hier https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/saeumniszuschlaege-finanzamt-berechnung-hoehe-einspruch-erlass
Du hast Einnahmen aus einer dieser Quellen? 🧐
Dann haben wir gute Nachrichten für dich! Als Lohnsteuerberatungsverein dürfen wir auch deine Steuererklärung erstellen - vorausgesetzt deine Einnahmen betragen maximal 18.000 € (Zusammenveranlagung: 36.000 €). ☝
Schon gewusst? 🧐
Steuern lassen sich unterschiedlich einteilen. Zum einen, je nachdem, ob sie an Bund, Länder oder an die Gemeinde abführt werden müssen. Zum anderen – und das ist wohl die bekanntere Version – in direkte und indirekte Steuern. Hier ein Überblick: 👇
Du hast ein oder mehrere Kinder und deine Steuererklärung für 2023 noch nicht abgegeben? Dann haben wir was für dich! Hier kommt eine Übersicht darüber, welche Kosten du als Mutter oder Vater absetzen kannst! ☝📄
Seit 2020 können energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Hast du auch schon davon profitiert? 🤓
Mehr Infos findest du unter https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/kosten-fuer-energetische-sanierung-absetzbar
Keine Lust auf Stress? Dann lass dich von uns beraten! Als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein bleibt Dir dann automatisch auch länger Zeit, bis deine Erklärung beim Finanzamt sein muss – nämlich bis zum 02.06.2025! 🤓
Jetzt Beratungsstelle in deiner Nähe finden unter https://www.steuerverbund.de/beratungsstellensuche!
Achtung! Die steuerfreie Auszahlung durch den Arbeitgeber darf maximal drei Monate vor oder nach der Erholungsmaßnahme geleistet werden. ☝
Mehr Informationen findet ihr auch unter https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/urlaub-von-der-steuer-absetzen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 rückt immer näher… ☝
Wir sagen dir, welche Pauschalen du auf keinen Fall vergessen darfst! 🤓
Du brauchst noch mehr Zeit für die Abgabe? Für Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins endet die Frist erst zum 02.06.2025! Das gilt für alle Steuererklärungen, die mithilfe von Angehörigen steuerberatender Berufe erstellt werden. 📄
Grundsätzlich kann ein Verspätungszuschlag nur festgesetzt werden, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist oder dazu aufgefordert wurdest! ☝
Mehr Informationen findest du in unserem Steuertipp https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/verspaetungszuschlag
Der sich aus dieser Tabelle ergebende Wert im Kalenderjahr nach der Vollendung des 64. Lebensjahrs wird bis zum Lebensende berücksichtigt. Mit den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz verlangsamt sich der Anstieg des Besteuerungsanteils ab 2023. Das wurde in unserer Übersicht bereits berücksichtigt! ☝
Mehr Informationen gibts hier https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/altersentlastungsbetrag-der-steuerfreibetrag-fuer-rentner
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde der § 7b EStG, der die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau regelt, überarbeitet! 🤓
Lust auf ausführliche Rechenbeispiele? Dann lohnt sich der Blick in unseren Blog! 👇
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/sonderabschreibung-mietwohnungsbau-7b-estg
Hast du deine Steuererklärung für 2023 schon abgegeben? 🧐
Achtung: Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag nicht vergessen! 🤓
Mehr Infos gibts hier
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/behinderten-und-pflege-pauschbetrag-anpassung-nach-46-jahren
Umzugskosten steuerlich absetzen: Egal ob ein privater Umzug von der Steuer abgesetzt werden soll oder ein beruflich veranlasster – wir zeigen dir in diesem Video, wie’s funktioniert und geben dir 3 geniale Steuertipps zum Thema Umzugskosten & Steuererklärung mit an die Hand! 🤓
Link zum passenden Steuertipp: 👇https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/den-berufsbedingten-umzug-von-der-steuer-absetzen-so-gehts
Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen der Pflicht- und der Antragsveranlagung. Für beide gelten jeweils unterschiedliche Fristen. ☝
Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 verpflichtet, so muss die Erklärung - wenn man sie selbst erstellt - bis zum 02.09.2024 abgegeben werden. 📆
Nimmst Du eine unserer Beratungsstellen in Anspruch, dann muss die Steuererklärung erst bis zum 02.06.2025 eingereicht werden. 🤓
Für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2023 hat man bis zum 31.12.2027 Zeit. 📄
Mehr Infos findet ihr unter https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/wann-ist-die-abgabe-einer-steuererklaerung-pflicht
Folgende Punkte, die dich auch betreffen könnten, sind jetzt fix: ☝
- Anwendung der Fünftelregelung ab 2025 nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung möglich
- Erhöhung der Freigrenze bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 1.000 €
- Degressive AfA für Wohngebäude ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Werte im Rahmen der Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für Mietneubauten wurden zugunsten der Steuerpflichtigen erhöht
- Altersentlastungsbetrag, Rentenbesteuerung und Prozentwerte zur Bemessung des Versorgungsfreibetrags wurden angepasst.
Hast auch du die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten? 🏠
Weitere Infos findest du unter https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/steuerentlastung-durch-homeoffice-pauschale
Für 2024 und 2025 wurden weitere Mindestlohnerhöhungen beschlossen. Da die Geringfügigkeitsgrenze 2022 an den Mindestlohn gekoppelt wurde, verschieben sich damit auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs nach oben. 📈
Mehr findest du unter https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/mindestlohnerhoehung-und-neue-grenze-bei-minijobs-midijobs-ab-2024
Den Blogbeitrag zum Video (inkl. weiterem Rechenbeispiel) findest du hier: https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/abfindung-in-der-steuererklaerung-so-funktioniert-die-fuenftelregelung
In unserem Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass Tim Steuerklasse 1 und keine Kinder hat. Um die Rechnung einfach zu halten, setzen wir voraus, dass er neben der Abfindung in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte erhalten hat. Die Steuer wird anhand der Werte des Veranlagungszeitraums 2023 berechnet. ☝🤓
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